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Vorlage - 2018/0274-2  

Betreff: Abschluss von neuen Gesellschaftsverträgen für die Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2018/0274
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse zum Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sehnde GmbH
Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sehnde GmbH
Synopse zum Gesellschaftsvertrag Infrastruktur Sehnde GmbH
Gesellschaftsvertrag Infrastruktur Sehnde GmbH

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.

b) 1. Der Rat beschließt die Gesellschaftsverträge der Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde

        GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH in den der Beschlussvorlage Nr. 2018/0274-2

        beigefügten Fassungen.

    2. Der Rat behält sich vor, alle Weisungen an die Vertreterinnen und Vertreter in den 

        Gesellschaftsversammlungen der Stadtwerke Sehnde GmbH und der Infrastruktur GmbH   

        zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2018 die Inhalte der neuen Gesellschaftsverträge diskutiert, eine Beschlussempfehlung jedoch vertagt.

 

Zunächst soll eine Gegenüberstellung der geänderten und angepassten Inhalte sowie Formulierungen der neuen Gesellschaftsverträge zu den bisher gültigen Verträgen, also eine Synopse, zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin soll in § 8 Abs. 1 der beiden Verträge verdeutlicht werden, dass auch Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden können, die nicht Mitglieder des Rates sind.

 

Darüber hinaus sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen, ob eine Übertragung des Stimmrechts des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in den Aufsichtsräten ausgeschlossen werden kann.

 

Diese Prüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Entsprechend der Regelungen des § 138 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 9 Abs. 6 der neuen Gesellschaftsverträge hat der Bürgermeister das grundsätzliche Recht, sich im jeweiligen Aufsichtsrat vertreten zu lassen. Ob von dieser Vertretung bzw. Übertragung des Stimmrechts Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Bürgermeister. Allerdings muss die Vertreterin/der Vertreter eine Beschäftige oder ein Beschäftigter der Stadt Sehnde sein.

 

Entsprechend der Ausführungen der Kommunalaufsicht zu dieser Thematik wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abweichende Regelungen für den Bürgermeister gegenüber den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern auf Grundlage des § 138 NKomVG für nicht zulässig erachtet werden.

 

 

 

Die geforderte Formulierung zur Besetzung der Aufsichtsräte wurde in den §§ 8 der beiden Verträge aufgenommen.

 

Eine Synopse der neuen zu den bisherigen Verträgen, sowie die überarbeiteten Gesellschaftsverträge sind dieser zweiten Nachtrags-Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die Kosten der Änderungen dieser Gesellschaftsverträge trägt die jeweilige Gesellschaft.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Synopse zum Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sehnde GmbH

- Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sehnde GmbH

- Synopse zum Gesellschaftsvertrag Infrastruktur  Sehnde GmbH

- Gesellschaftsvertrag Infrastruktur Sehnde GmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synopse zum Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sehnde GmbH (159 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sehnde GmbH (113 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Synopse zum Gesellschaftsvertrag Infrastruktur Sehnde GmbH (191 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Gesellschaftsvertrag Infrastruktur Sehnde GmbH (114 KB)    
Stammbaum:
2018/0274   Abschluss von neuen Gesellschaftsverträgen für die Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2018/0274-1   Abschluss von neuen Gesellschaftsverträgen für die Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2018/0274-2   Abschluss von neuen Gesellschaftsverträgen für die Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2018/0274-3   Abschluss von neuen Gesellschaftsverträgen für die Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH   FD Finanzen   Beschlussvorlage