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Vorlage - 2017/0265  

Betreff: Betriebsabrechnung Straßenreinigung
Betriebsabrechnungsbogen 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
06.02.2018 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.02.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BAB 2016

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschlusse zu c) zu fassen.

 

c)      Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 in der mit der Beschlussvorlage 2017/0265 vorgelegten Fassung zur Kenntnis. Der bisher gültige Gebührensatz wird beibehalten.

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.

 

Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2016 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 14.554,61 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 97 % entspricht. Im Hinblick auf die bisher erwirtschafteten Überschüsse wurde die Straßenreinigungsgebühr ab dem Jahr 2017 um 25 Cent auf 1,20 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge verringert. Allerdings wirkt sich die Gebührensenkung erst mit Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses des Jahres 2017 aus.

 

Durch verschiedene Rechtsprechungen sowie Gesetzesänderungen ist die Straßenreinigungsgebührensatzung anzupassen. Von daher wird im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 eine neue Satzung erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Auf Grund des als Anlage beigefügten Betriebsabrechnungsbogens wird vorgeschlagen, den bisherigen Gebührensatz für 2018 beizubehalten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

s. Betriebsabrechnungsbogen

s. Betriebsabrechnungsbogen

Aufwendungen

s. Betriebsabrechnungsbogen

s. Betriebsabrechnungsbogen

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 – Betriebsabrechnungsbogen 2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BAB 2016 (107 KB)