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Vorlage - 2017/0219
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem. Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 09.02.2017 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 20.02.2017 bis einschließlich 10.03.2017. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ und die Begründung dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für Erweiterungsbauten und ein einheitliches Planungsrecht für diesen Bereich geschaffen werden.
Der Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ werden Teile der Bebauungspläne Nr. 305 „Nordfeld-Süd“ und Nr. 328 „Lehrter Strasse – Peiner Strasse“ überplant. Für diese Teile gelten nach Rechtskraft die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ - Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ - Anlage 1 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 305 „Nordfeld-Süd“ - Anlage 2 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 328 „Lehrter Strasse – Peiner Strasse““ - Anlage 3 Lageplan Gebäudeentwurf Neubau
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