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Vorlage - 2017/0217  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 802 "Stiegfeld II", 1. Änderung, im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und
die Beteiligung nach § 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Höver Vorberatung
28.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Höver ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
05.12.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
802_1_Stiegfeld_II Entwurf Einzelblätter
802_1_ Stiegfeld II_Entwurf_Begründung
802-1 Schallgutachten

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:

 

Öffentlichkeit: Einwendung Nr. B1

- Schreiben vom 018.04.2016

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von B1 wird zugestimmt.

 

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem.    § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ hat sich zuletzt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 03.03.2016 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Beschluss wurde am 07.04.2016 im Sehnder Anzeiger bekannt gemacht. Gleichzeitig ist der Aushang zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 08.04.2016 bis einschließlich 29.04.2016.

Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

Die eingegangenen Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1 ) BauGB sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

 

Einwendung Nr. B1

- Schreiben vom 18.04.2016

 

Anregungen/Bedenken:

„Als Eigentümerin des Grundstücks „Im Stiegfeld 77“ (Flurstücke 175/37 und 175/29) habe ich den Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Sehnde vom 3. März 2016 auf der Grundlage der Beschlussvorlage 2016/0367 zur Kenntnis genommen. Danach soll der ehemalige Spielplatz bebaut und eine Nachverdichtung der Bebauung auf den nördlich und westlich angrenzenden Grundstücken geprüft werden.

Dagegen bestehen aus meiner Sicht grundsätzlich keine Bedenken, sofern eine Erschließung der neuen Bauflächen unmittelbar von der Bilmer Straße aus erfolgt, so wie es bereits bei dem Grundstück Bilmer Straße 12 geschehen ist.

Wie Ihnen bekannt ist, wird mein Grundstück und die darauf befindlichen Parkplätze für meine Mieter (ebenso wie die Grundstücke Im Stiegfeld 63-75, 79 und 81) über eine Stichweg (Flurstück 176/140) erschlossen, der sehr schmal und nur durch PKW bzw. Kleintransporter befahrbar ist. Eine Nutzung dieses Weges durch Lastkraftwagen ist wegen der Tragfähigkeit und der Wegebreite ausgeschlossen, so dass auch Baufahrzeuge nicht zu den geplanten Neubauflächen gelangen könnten. Schon aus diesem Grund ist eine Erschließung dieser Flächen von der Bilmer Straße aus erforderlich. Es bestehen aber auch Bedenken gegen die Ausweitung des PKW-Verkehrs auf dem Stichweg sowohl nördlich wie südlich meines Grundstückes, der durch künftige Eigentümer bzw. Mieter auf der Neubau- bzw. Verdichtungsfläche zu erwarten ist und nachteilige Auswirkungen – nicht nur für meine Mieter – hätte.

Ich wäre dankbar, wenn Sie meine Bedenken bei der weiteren Planung berücksichtigen würden. Für ein Gespräch oder einen Termin vor Ort stehe ich nach vorheriger Terminabsprache gern zur Verfügung.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die bestehenden Wegebreiten der Stichwege „Im Stiegfeld“ genügen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen, daher soll eine zusätzliche Verkehrsbelastung vermieden werden. Der Anregung wird gefolgt.

 

 

Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet werden. Dafür sind Einzelblätter zu den längeren Schreiben beigefügt. Die Einzelblätter enthalten eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II berücksichtigt werden. Der Beschluss zu den Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.

Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ mit Begründung.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

75.000,00 €

2.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

75.000,00 €

2.500,00 €

 

 


Anlage/n:

- Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“, OT Höver

- Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“

- Schallgutachten zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 802_1_Stiegfeld_II Entwurf Einzelblätter (643 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 802_1_ Stiegfeld II_Entwurf_Begründung (2278 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 802-1 Schallgutachten (4043 KB)