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Vorlage - 2017/0199  

Betreff: Vereinbarung über den Betrieb des Lehrschwimmbecken Höver mit dem Förderkreis "Lehrschwimmbecken Höver e.V."
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
14.09.2017 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vereinbarung mit Förderkreis

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die beigefügte Vereinbarung mit dem Förderverein „Lehrschwimmbecken Höver e.V.“ geschlossen wird.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Sehnde ist Eigentümerin des Lehrschwimmbeckens in Höver. Der Betrieb des Lehrschwimmbeckens wird seit mehreren Jahren vom Förderkreis Lehrschwimmbecken Höver e.V. durchgeführt.

Dabei kann das Bad vormittags bis 15:00 Uhr von der Stadt Sehnde für das Schulschwimmen genutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten und in den Ferien steht das Bad dem Förderkreis zur Verfügung.

 

Die Rechte und Pflichten zwischen der Stadt Sehnde und dem Förderkreis werden durch eine Vereinbarung aus dem Jahr 2000 (Anlage 1) geregelt. Zu dieser Vereinbarung gibt es regelmäßig Nebenabreden, in denen Einzelfragen der Vertragsabwicklung konkretisiert werden. Um dies wieder übersichtlich darzustellen, erscheint es beiden Parteien sinnvoll diese Nebenabreden in einer neuen Vereinbarung zusammenzuführen, die künftig Grundlage für den Betrieb sein sollte (Anlage 2).

 

Zuletzt wurde dem Fachausschuss in seiner Sitzung vom 15.09.2016 mit der Vorlage 2016/512 eine solche Nebenabrede vorgelegt. Anlass war die Mitteilung des Vereins die Reinigung nicht mehr vollständig mit eigenen Kräften organisieren zu können. Daher sollte ab dem 01.10.2016 die Reinigung der Umkleiden, Duschen und Toiletten durch die Stadt auf eigene Rechnung erfolgen. Der Badbereich sollte weiterhin durch den Verein gereinigt werden. Eine anteilige Kostenübernahme war schon in der eingangs genannten Ursprungsvereinbarung aus dem Jahr 2000 enthalten

Der Fachausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.09.2016 empfohlen so zu verfahren. Im Verwaltungsausschuss ist eine Beschlussfassung jedoch nicht erfolgt, da sich in der Beratung gezeigt hat, dass noch einige offene Punkte zu klären waren.

 

Um den Badbetrieb, insbesondere für das Schulschwimmen, aufrecht zu erhalten, wurde die Reinigung wie in der Vorlage 2016/512 beschrieben zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt.

Hierfür wurden Mittel in Höhe von 10.400 € in den HH 2017 eingestellt.

 

In dieser Zeit hat sich gezeigt, dass weder die Organisation der Reinigung noch die Reinigungsqualität optimal war. Daher haben beide Seiten nach einer neuen Lösung gesucht. Dem Förderverein ist es zwischenzeitlich gelungen 2 Vereinsmitglieder zu finden, die die Reinigung wieder regelmäßig durchführen. Sie sollen über den Verein als geringfügig Beschäftigte angestellt werden. Im Rahmen der Kostenbeteiligung würde sich die Stadt durch Übernahme der Kosten für eine Kraft an der Reinigung beteiligen.

Die Kosten belaufen sich nach dem derzeitigen Betriebszeitraum des Bades von 7 Monaten (Mitte September – Mitte April) auf 3.150,00 €. Hinzukommen kommen die Kosten für die Reinigungs- und Verbrauchsmittel (ca. 1.000,00 €), die wie bisher auch von der Stadt getragen werden. Sollte man sich für eine Erweiterung der Öffnungszeiten entschließen, kämen noch einmal 1.350,00 € Personalkostenersatz hinzu.

Insbesondere die Schulen würden eine Öffnung ab Schuljahresbeginn (August) bis zu den Sommerferien begrüßen, da dann die Schulhalbjahre komplett für Schwimmunterricht genutzt werden können.

Auch in diesem Fall lägen die Kosten unter dem derzeitigen Kostenmodell.

 

Der Verein könnte kurzfristig die Reinigung wieder übernehmen.

 

Die Beratung im Verwaltungssauschuss ergab noch Fragen zu folgenden weiteren Punkten:

 

  • Die Schwimmstunden für die Schulen werden vor dem Schuljahr von der Stadt zunächst mit den Schulen und dann auch mit dem Förderverein abgestimmt. Erstmalig konnte so ab dem Schuljahr 2017/2018 auch die KGS wieder Schwimmunterricht anbieten. Da alle Schulen berücksichtigt sind und die Stunden in den Stundenplänen eingeplant werden ist ein Zusatzbedarf unterjährig nicht zu erwarten.
  • Die öffentlichen Badezeiten werden in diesem Rahmen auch zwischen Stadt und Förderverein besprochen und verabredet. Ziel dabei ist wenigstens 4 öffentliche Badezeiten anzubieten.
  • Der Förderverein stimmt die Eintrittspreise mit der Stadt ab.
  • Das Schwimmbad wird regelmäßig durch das Gesundheitsamt der Region überprüft. Hierbei wird der gleiche Hygienestandard wie bei anderen Bädern zu Grunde gelegt.
  • Die Vereinbarung enthält eine Laufzeitregelung und auch eine Regelung zur außerordentlichen Kündigung.
  • Die Stadt Sehnde wird regelmäßig zu den Jahreshauptversammlungen des Vereins eingeladen.  Eine weitergehende Berichtspflicht, bzw. Vorlageverpflichtung über die Entwicklung der Finanzmittel wird seitens des Vereins jedoch abgelehnt.

 

Dier Zusammenarbeit mit dem Förderverein gestaltet sich aus Sicht der Verwaltung konstruktiv und offen. Durch das Engagement des Vereins wird die Stadt beim Betrieb des Bades entlastet. Es wird daher darum gebeten dem Abschluss der beigefügten Vereinbarung zuzustimmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

5.500 €

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vereinbarung mit Förderkreis (85 KB)    
Stammbaum:
2017/0199   Vereinbarung über den Betrieb des Lehrschwimmbecken Höver mit dem Förderkreis "Lehrschwimmbecken Höver e.V."   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2017/0199-1   Vereinbarung über den Betrieb des Lehrschwimmbecken Höver mit dem Förderkreis "Lehrschwimmbecken Höver e.V."   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2017/0199-2   Vereinbarung über den Betrieb des Lehrschwimmbecken Höver mit dem Förderkreis "Lehrschwimmbecken Höver e.V."   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage