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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0193
Beschlussvorschlag:Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales nimmt die Übertragung der Sammlung „Lothar Fischer“ auf die Gruppe „Unser Höver“ im Heimatbund Niedersachsen e.V. zur Kenntnis.
Sachverhalt:Die im Heimatbund Niedersachsen e.V. organisierte Gruppe „Unser Höver“ hat im oberen Stockwerk der KITA Höver einige Räume als Heimatstube in Nutzung. Die dortigen Ausstellungsstücke entstammen vorwiegend aus der Sammlung des Herrn Lothar Fischer. Diese Sammlung geht auf eine Initiative des Friseurmeisters Willi Fischer aus Höver zurück, der zu seinen Lebzeiten Dinge des allgemeinen Lebensbedarfs aus früheren Zeiten gesammelt hat
Sein Sohn Lothar Fischer hat diese Sammlung weitergeführt und ergänzt. Per Vertrag vom 26.07.1985 (Anlage 1) hat er Teile der gesammelten Gegenstände zunächst leihweise an die Stadt Sehnde ausgeliehen. Kurz vor seinem Wegzug aus Höver im Jahr 1996 hat er die Dinge dann in einem weiteren Vertrag vom 10.04.1996 (Anlage 2) auf die Stadt Sehnde übertragen. Mit dieser Übertragung verbunden war die Auflage die Ausstellungsstücke möglichst im Ortsteil Höver aufzubewahren und der gesamten Bevölkerung des Gemeindegebietes bei Bedarf zugänglich zu machen. Diese Auflagen erfüllt zurzeit die Gruppe „Unser Höver“ mit der eingangs beschriebenen Ausstellung in der Heimatstube.
Nunmehr hat die Gruppe „Unser Höver“ mit Schreiben vom 30.05.2017 nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, die seinerzeit an die Stadt Sehnde übertragenen Geräte und Gebrauchsgegenstände auf die Heimatbundgruppe zu übertragen. Dies hätte in erster Linie praktische Gründe, da in den Räumlichkeiten auch vereinseigene Exponate ausgestellt werden. Aus versicherungsrechtlichen und organisatorischen Gründen wäre eine einheitliche Verwaltung für den Verein wünschenswert.
Da der Verein bereits die im Überlassungsvertrag vom 10.04.1996 auferlegte Ausstellung und Zugänglichkeit der Exponate für die Stadt Sehnde wahr nimmt, bestehen seitens der Stadt keine Bedenken die Gegenstände dem Verein dauerhaft zu übereignen.
Hierüber wäre eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verein zu schließen, die die Pflichten aus dem Überlassungsvertrag an den Heimatverein weiter gibt.
Grundsätzlich handelt es sich bei der dauerhaften Überlassung um eine Schenkung, für die nach § 58 Abs. 1 Ziffer 14 NKomVG originär der Rat zuständig ist. Durch Beschluss des Rates der Stadt Sehnde hat dieser die Entscheidung in derartigen Fällen bis zu einem Betrag von 13.000 € auf den Bürgermeister delegiert (siehe Ziffer 11.6 der Richtlinie zur Delegierung von Entscheidungsbefugnissen vom 16.02.2012). Der Wert der gesamten Ausstellungsstücke beläuft sich auf geschätzt rund 6.000 €, so dass die Entscheidung als sogenanntes „Geschäft der laufenden Verwaltung“ auf den Bürgermeister delegiert ist
Die Verwaltung wird daher eine entsprechende Übertragungsvereinbarung vorbereiten und diese zeitnah mit der Heimatbundgruppe „Unser Höver“ abschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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