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Vorlage - 2017/0163  

Betreff: Neubesetzung des Schiedsamtsbezirks II (Ortsteile Bolzum, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bolzum Vorberatung
18.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Bolzum ungeändert beschlossen   
Ortsrat Müllingen-Wirringen Vorberatung
19.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Müllingen-Wirringen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Wehmingen Vorberatung
24.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Wassel Vorberatung
26.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Wassel ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
23.11.2017 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Die Ortsräte Bolzum, Müllingen-Wirringen, Wassel und Wehmingen empfehlen den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt: Frau Gabriele Kaufmann wird für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II der Stadt Sehnde gewählt.

 

 


Sachverhalt:

Frau Brigitte Grunt ist aus gesundheitlichen Gründen zum 01.01.2017 als Schiedsperson ausgeschieden. Das Amt der Schiedsperson ist deshalb neu zu besetzen. Die Voraussetzungen für ein solches Amt sind im folgenden Paragraph geregelt:

§ 3 Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NschÄG vom 1. Dezember 1989)

 

(1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

(2) Das Amt kann nicht bekleiden,

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2. wer entmündigt ist oder unter Pflegschaft oder vorläufiger Vormundschaft steht.

(3) In das Amt soll nicht berufen werden,

1. wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

2. wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3. wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr.2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Es liegt eine Bewerbung von Frau Gabriele Kaufmann, Teichfeld 16, 31319 Sehnde OT Bolzum, vor

Gemäß § 4 NSchÄG wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf 5 Jahre gewählt.

Nach § 4 VV NSchÄG soll die Gemeinde u. a. die Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören. Dies erfolgt grundsätzlich in einem durch die Vereinigung der Schiedspersonen Hannover-Bückeburg durchgeführten Seminar. Dieses Seminar mit dem Thema „Die Schiedsfrau/ der Schiedsmann als Organe der Rechtspflege im vorgerichtlichen Verfahren“ wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Durch die Verwaltung wurde der Vorstand der Vereinigung ausführlich über die Bewerberin informiert. Der Vorstand der Vereinigung der Schiedspersonen Hannover-Bückeburg schlägt hiernach vor, das Amt an Frau Gabriele Kaufmann zu übertragen.

Es wird somit vorgeschlagen, Frau Gabriele Kaufmann das Amt zu übertragen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: