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Vorlage - 2017/0162  

Betreff: Stellvertreterregelung für die Schiedsamtsbezirke I (Ortsteile Bilm, Ilten, Höver), II (Ortsteile Bolzum, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen) und III (Ortsteile Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde) nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
23.11.2017 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt: Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig. Die Ämter der StellvertreterInnen sollen nicht wieder besetzt werden.

 

 


Sachverhalt:

Als am 01.04.1990 das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter in Kraft trat, beschloss der Rat der Gemeinde Sehnde (DS Nr. 887), dass die bisherigen Schiedsmannsbezirke in der o. a. Form als Schiedsamtsbezirke bestehen bleiben.

Jede Schiedsperson erhielt einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass, nach einhelligen Aussagen der drei Schiedspersonen der Stadt Sehnde, StellvertreterInnen nicht notwendig sind. Es hat sich gezeigt, dass die vertretende Schiedsperson nach einiger Zeit demotiviert ist, weil sie praktisch nie zum Zuge kommt. Sollte dies dennoch mal der Fall sein, ist sie oft nicht sicher in der Rechtsmaterie, da ihr die Anwendungsmöglichkeiten fehlen.

Gemäß § 11 Abs.1 S.2 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) kann bei mehreren Schiedsämtern in der Gemeinde der Rat die Vertretung so regeln, dass Schiedspersonen sich gegenseitig vertreten.

Alle Schiedspersonen äußerten den Wunsch auf gegenseitige Vertretung.

Die Amtszeiten der Stellvertreter sind nunmehr abgelaufen und sollen nicht mehr neu besetzt werden. Stattdessen soll eine gegenseitige Vertretung erfolgen.

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n: