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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0158  

Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
14.06.2017 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Prognose Ergebnishaushalt 06-2017

Sachverhalt:

Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:

 

I.Von daher wurde mit Stand vom 01.06.2017 die als Anlage beigefügte Übersicht zur voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts erstellt. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt sind veröffentlichte Steuerschätzungen, der Orientierungsdatenerlass des Landes und Berechnungen nach heutigen Einschätzungen. Außerdem wurden die Festsetzungen der NFAG-Zahlungen berücksichtigt.

 

Die Höhe der Gewerbesteuererträge beträgt bei einem Ansatz von 6,8 Mio. € derzeit rd. 5,4 Mio. €. Wie bereits berichtet, waren hier erhebliche Rückzahlungen zu verzeichnen.   Von daher geht diese Haushaltsprognose von einem Ergebnis zum Jahresende von ca. 6 Mio. € aus. Jedoch kann sich diese Prognose durch Endabrechnungen und Sondereffekte jederzeit verändern und die Haushaltsprognose wäre nach den dann vorhandenen Erkenntnissen anzupassen.

 

Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich auf Grund der gestiegenen Steuereinnahmen des Landes erheblich. Nach der Festsetzung von Ende März d.J. wird hier ein Mehrertrag von rd. 466 T€ erwartet. Gleichzeitig erhöht sich hierdurch auch die zu zahlenden Regionsumlage und ca. 240 T€. Im Saldo verbleiben damit rd. 225 T€.

 

Bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer bleibt eine endgültige Einschätzung schwierig, da es auch hier bis zur 3. Abschlagszahlung zum 1. November d.J. zu Abweichungen gegenüber den prognostizierten Erträgen kommen kann. Nach dem 1. Abschlag kann jedoch bei den Einkommensteueranteilen davon ausgegangen werden, dass der geplante Haushaltsansatz übertroffen werden kann.

 

Weitere Veränderungen sind bei den Personalaufwendungen erkennbar. Durch die Nichtbesetzung bzw. späteren Besetzung von Stellen in verschiedenen Fachdiensten wird auf Grund von Hochrechnungen von Minderaufwendungen in einer Größenordnung von ca. 300.000 € ausgegangen. Weitere Veränderungen bei den Erträgen aus Konzessionsabgaben etc. sind in der anliegenden Übersicht im Einzelnen aufgeführt und erläutert.

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand eine minimale Verschlechterung des Ergebnishaushaltes. Mit diesem Ergebnis würde sich der planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2017 in Höhe von etwa 3,022 Mio. € nicht verändern.

 

 

 

Im Finanzhaushalt ist derzeit keine Maßnahme mit erheblicher Veränderung bei den Auszahlungen oder Einzahlungen für Investitionen erkennbar.

 

Die Prognose des Finanzhaushaltes unterliegt jedoch noch insgesamt erheblichen Unsicherheiten, da noch zu erwartende Mehr- oder Minderauszahlungen bei den verschiedenen Baumaßnahmen und Beschaffungen noch nicht genau berechenbar sind.

 

Auch die geschätzten Ergebnisse des Ergebnishaushaltes können sich auf Grund noch nicht absehbarer Erkenntnisse, insbesondere bei der Gewerbesteuer, jederzeit erheblich verändern. Von daher ist diese Prognose eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresabschluss 2017 noch in positiver, wie auch in negativer Hinsicht entwickeln kann.

 

II.Haushaltswirtschaftliche Sperren zur Inanspruchnahme veranschlagter Haushaltsansätze wurden in 2017 bisher nicht verfügt.

 

III.Auch sind keine weiteren Investitionsmaßnahmen, die im Haushalt  2017 veranschlagt sind, gesperrt oder in das Folgejahr verschoben.

 

 


Anlage/n:

- Prognose Ergebnishaushalt 06-2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prognose Ergebnishaushalt 06-2017 (19 KB)