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Vorlage - 2017/0148  

Betreff:
Beschlussfassung über die technische Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Sehnde
Bericht der Region Hannover vom 04.05.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.06.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bericht techn. Prüfung d. Jahresrechnung 2015 bei der Sadt Sehnde

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt den Bericht über die technische 

Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2015 gemäß den §§ 137,

155 NKomVG des Teams Kommunalprüfung der Region Hannover vom 04.05.2017 zur

 Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung übergibt den o.g. Bericht einschließlich der von ihr verfassten Stellungnahme zur Kenntnisnahme.

 

Die technische Prüfung ist abgeschlossen.                       

 

Der Bericht gem. §§ 155 ff. NKomVG liegt vor und ist dieser Drucksache beigefügt.

 

Die Verwaltung gibt gemäß der Aufforderung der Region zu den mit Prüfungsbemerkung (PB) versehenen Textziffern(TZ) folgende Stellungnahme ab:

 

Tief– und Straßenbau:

 

PB zu TZ 14  Bauvertrag

Die Prüfung der Angebote durch die Kommunalaufsicht der Region Hannover hat gemäß vorliegendem Angebot seiner Zeit zu keiner Beanstandung geführt. Lediglich der Prüfvermerk zum Nebenangebot, dass dieses, bedingt durch die Anknüpfung an Bedingungen, keiner Wertung unterzogen werden kann, hat im Hause der Stadt Sehnde dazu geführt, den gewährten Nachlass auch in der Beauftragung nicht zu berücksichtigen. Auf die Maßgabe, dass nach dem Vergaberecht das kaufmännische Recht aus der Betriebswirtschaft hätte angewendet werden können, war der Stadt Sehnde weder bekannt , noch wurde  in der Vergabeprüfung darauf hingewiesen. In Zukunft wird gemäß dem Prüfbericht vom 04.05.2017 verfahren.

 

 

 

 

PB zu TZ 15  Ingenieurleistungen

Das beauftragte Ing.-Büro hat für den Ausbau der Straße 2 Varianten ausgearbeitet. Ein formales Genehmigungsverfahren  war nicht erforderlich. Ungeachtet dessen wurden Teilleistungen zur genehmigungsfähigen Vorlage der Planung erbracht, weil vertraglich vereinbart. Die Abrechnung erfolgte gem. dem Ingenieurvertrag vom 18.01.2013. Trotzdem wurde gemäß dem Prüfbericht mit dem beauftragten Ing.-Büro Gespräche geführt, mit dem Ziel, hier eine angemessene Reduzierung des Honorars zu bewirken. Der Sachverhalt wurde durch das Ingenieurbüro bestätigt und die Rückzahlung des überzahlten Betrages in Höhe von netto 1783,00€ zugesagt. Zukünftig wird auf sie LP 4 verzichtet, bzw. mit dem Passus „…. vorbehaltlich der Notwendigkeit“ versehen.

 

Hochbau :

 

PB zu TZ  22:

Der Architekt hat eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem FD die Leistungsverzeichnisse versendet, „um Zeit zu sparen“. Nach einem energischen Hinweis hat der Architekt die nachfolgenden LV zur Versendung an den FD weitergeleitet.

 

PB zu TZ 23:

Das Original liegt auf Grund der umfangreichen Leistungsbeschreibung in einem gesonderten Ordner vor.

 

 

 

PB zu TZ 24:

Es fand keine Rücksprache mit dem FD statt. Auf Grund der gemachten Erfahrungen mit dem Architekturbüro wird seitens des FD von einer erneuten Beauftragung abgesehen.

 

PB zu TZ 26:

In der Position Ausgleichsmasse wurden 116,- € pro Sack  einschließlich Verarbeitung d.h. vollflächig spachteln, schleifen und absaugen des Klebers abgerechnet. Es handelt sich dabei um eine speziell vergütete, hochwertige Spachtelmasse. Dies ist auf Grund des chlorhaltigen Wassers im Beckenbereich notwendig. Normale Ausgleichsmasse versagt hier und führt zu Schäden.

Verglichen mit unserem Standardleistungsbuch für Fliesenarbeiten werden 28 € je m² Fläche mit einer Stärke bis 20 mm ausgewiesen. Hierbei handelt es sich jedoch um normale Ausgleichsmasse, die für den Anwendungsfall „Chlorwasser“ ungeeignet ist.

 

Ein Sack mit 25kg Ausgleichsmasse hat bei der Stärke von bis zu 20 mm eine Reichweite von ca. 1-1,3 m². Der Einkaufspreis für die hochwertige Spachtelmasse liegt bei rund 45€ (netto).

Rechnet man nun Stundenlohn für das Anmischen und Aufbringen der Masse sowie schleifen und absaugen dazu, liegt man hier in dem o.g. Bereich von ca. 90,- € zuzüglich Wagnis und  Gewinn.

Von zu hoher Abrechnung dieser Position kann daher nicht gesprochen werden.

Der zuständige Sachbearbeiter wird in Zukunft die Rechnungsprüfungen gründlicher durchführen.

 

PB zu TZ 27:

Es sind nur wenige Fachbüros in diesem Sektor tätig. Auf Grund der räumlichen Nähe hat die damalige Vertretung der Sachgebietsleitung dieses Büro ausgewählt. Ein Schaden ist der Stadt Sehnde nicht entstanden, da gem. der verpflichtend geltenden HOAI abgerechnet wurde.

 

 

 

 

PB zu TZ 29:

Die Abnahme wurde ordnungsgemäß durchgeführt und die Dokumentation war in den Unterlagen zur Schlussrechnung enthalten.

 

PB zu TZ 32:

Durch einen Übertragungsfehler des zuständigen SB entstand der Eindruck, das zwei gesonderte Ausschreibungen durchgeführt wurden. Es wurde lediglich die Angebotssumme der großen Containeranlage in dem durch das RPA geprüften Vergabevermerk eingetragen. Aus der Überschrift und den schriftlichen Ausführungen im Vermerk geht hervor, dass „6+2“

Klassencontainer angeboten wurden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Bericht über die technische Prüfung 2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht techn. Prüfung d. Jahresrechnung 2015 bei der Sadt Sehnde (77 KB)