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Vorlage - 2017/0138  

Betreff: Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde hier: Resolution an die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Kita-Gesetzes dahingehend, dass eine Doppelnutzung von Klassenräumen für den nachmittäglichen Hortbetrieb nicht mehr ausgeschlossen wird.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Resolution Doppelnutzung

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

Die Resolution entsprechend der Beschlussvorlage Nr. 2017/0138 wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Die CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde hat mit einem fristgerechten Schreiben eine Resolution an die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Kita-Gesetzes dahingehend, dass eine Doppelnutzung von Klassenräumen für den nachmittäglichen Hortbetrieb nicht mehr ausgeschlossen wird, beantragt.

 

Der Wortlaut der Resolution ist im Folgenden aufgeführt:

 

 

Ratsresolution

 

Doppelnutzung von Räumlichkeiten für Hortplätze und Unterricht

 

Der Rat der Stadt Sehnde fordert die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag auf, das Kita-Gesetz dahingehend zu ändern, dass eine Doppelnutzung von Klassenräumen für den nachmittäglichen Hortbetrieb nicht mehr ausgeschlossen wird.

 

Begründung:

Das derzeit für Niedersachsen gültige Kita-Gesetz in Verbindung mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung untersagt eine Doppelnutzung von Klassenräumen für den nachmittagtäglichen Hortbetrieb. Diese Regelung führt dazu, dass Klassenräume, die am Vormittag genutzt werden, nachmittags leer stehen und umgekehrt.

 

Dies gilt auch für Ganztagsgrundschulen. Hier endet der Unterricht häufig zwischen 15.15 und 16.00 Uhr. Der Betreuungsbedarf von berufstätigen Eltern wird hierdurch zum Teil nicht abgedeckt.

 

Außerdem ergeben sich aus dieser Situation in vielen Fällen zusätzliche Wege für die Hortkinder, da Schule und Hort eben wegen dieser Gesetzeslage nicht immer in räumlicher Nähe zueinander liegen.

 

Derzeit werden Schule und Hort getrennt betrachtet. Die Hortkinder benötigen z.B. nach dem Kindertagesstättengesetz eigene Gruppenräume und dürfen hierfür keine Klassenzimmer nutzen. Eine Doppelnutzung wird aus pädagogischen Gründen abgelehnt. Das Kind soll zwischen Schule = Pflicht und Freizeit = Hort klar unterscheiden können.

 

Dieser pädagogische Ansatz impliziert eher eine negative Betrachtung von Schule und Pflicht. Pädagogisch sinnvoll kann genau so gut die Verbindung von Schule als Ort von Pflicht und Freizeit(-spaß) sein.

 

Diese strikte Trennung ist extrem unwirtschaftlich und führt zu hohen Ausgaben bei den Kommunen. Eine Lösung kann darin bestehen, dass ein kooperativer Hort, ergänzend zur Ganztagsschule für den späten Nachmittag und die Ferienzeiten eingeführt werden könnte.

 

Hierzu ist allerdings eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes notwendig.

 

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde hier: Resolution an die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Kita-Gesetzes dahingehend, dass eine Doppelnutzung von Klassenräumen für den nachmittäglichen Hortbetrieb nicht mehr ausgeschlossen wird.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Resolution Doppelnutzung (221 KB)