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Vorlage - 2017/0106-1  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2017/0106
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
815_OBV-Änderung_FA-4_Entwurf

Beschlussvorschlag:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 815 „Südwiese“ mit geänderten Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 

Aufnahme eines Passus zur Lärmimmissionen in den Erschließungsvertrag:

In den Erschließungsvertrag ist ein Passus zur Lärmimmissionen durch den Mergelabbau und den westlich angrenzenden Mehrzweckplatz (Sportplatz) aufzunehmen damit diese Thematik als Hinweise in die Kaufverträge aufgeführt wird.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Ortsrat Höver hat sich in seiner Sitzung am 25.04.2017 mit der Beschlussvorlage 2017/0106 zum Bebauungsplan Nr. 815 „Südwiese“ mit Örtlichen Bauvorschriften befasst, den Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung empfohlen.

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 02.05.2017 mit der Beschlussvorlage 2017/0106 befasst. Der Fachausschuss hat sich für eine Änderung der Örtlichen Bauvorschriften ausgesprochen. Unter „Einfriedungen“ soll bei Punkt 2.4.2  der erste und der letzte Absatz gestrichen werden. 

Außerdem wird der Antrag gestellt die Thematik zu Lärm durch den Mergelabbau und den angrenzenden Mehrzweckplatz in den Erschließungsvertrag und die anschließenden Kaufverträge zu den Grundstücken aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

1.000,00 €

500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

1.000,00 €

500,00 €

 

 


Anlage/n:

 

Geänderte Örtliche Bauvorschriften

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 815_OBV-Änderung_FA-4_Entwurf (215 KB)    
Stammbaum:
2017/0106   Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2017/0106-1   Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage