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Vorlage - 2017/0128  

Betreff: Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
03.05.2017 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, den Beschluss zu c) 

    zu fassen:

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen:

c) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

    2018 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2019 bis 2021   

    entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei

    handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, weniger als 2,5 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verringern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme trotz der anstehenden erheblichen Investitionsmaßnahmen nicht mehr als 6 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine bzw. nur unvermeidbare Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen aufzustellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) werden mit einem Eckwerteverfahren sowohl die Finanz- als auch die strategischen Ziele der Entwicklung der Kommune für das Haushaltsjahr festgelegt. An ihm orientiert sich der gesamte Prozess der Haushaltsplanaufstellung. Auf Grund des Eckwertebeschlusses des Rates legt die Verwaltung im Rahmen von konkretisierten Eckwertevorgaben den Verteilschlüssel der zur Verfügung stehenden Finanzmasse für die Teilhaushalte fest. In diesem Rahmen machen die für Ihre Teilhaushalte verantwortlichen Fachdienste im Rahmen der Haushaltsaufstellung ihre Budgetvorschläge. Durch dieses Gegenstromverfahren zwischen Rat und Verwaltung soll gewährleistet werden, dass das insgesamt zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht überschritten wird und die Fachdienste in die Verantwortung für einen Haushaltsausgleich mit einbezogen werden.

 

Entsprechende Eckwerteverfahren hat der Rat bereits für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen, die in den Folgejahren fortgeführt und verfeinert wurden. Diese Eckwertebeschlüsse haben sich positiv auf die Ergebnisse der Haushaltsplanung ausgewirkt. Zwar konnten wiederum keine ausgeglichenen Haushalte dargestellt werden, die Budgetsteigerungen konnten aber auf die notwendigsten und unaufschiebbaren Maßnahmen beschränkt werden.

 

Die Finanzplanung für das Jahr 2018 des Haushaltsplanes 2017 sieht im Gesamtergebnis-haushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 2.506.300 € vor. Dieses Ergebnis setzt sich aus einem Fehlbetrag im ordentlichen Haushalt von 5.139.500 € und Überschüssen im außerordentlichen Haushalt durch Grundstücksverkäufe von 2.633.200 € zusammen.

 

Im Finanzhaushalt ist auf Grund der anstehenden erheblichen Investitionsmaßnahmen in Höhe von 12.633.000 € eine Kreditaufnahme von 6.484.400 € vorgesehen.

 

Mit dem Ziel, den Haushaltsfehlbetrag und die Darlehensaufnahme zu verringern, sowie baldmöglichst einen ausgeglichenen Haushalt wieder ohne Kreditaufnahmen aufstellen zu können, wird für das Haushaltsaufstellungverfahren für das Haushaltsjahr 2018 vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Vorgaben und Finanzziele zum Haushaltseckwerte-verfahren zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Haushaltsplan-Entwurf 2018

Haushaltsplan-Entwurf 2018

Aufwendungen

Haushaltsplan-Entwurf 2018

Haushaltsplan-Entwurf 2018

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Haushaltsplan-Entwurf 2018

Haushaltsplan-Entwurf 2018

Auszahlungen

Haushaltsplan-Entwurf 2018

Haushaltsplan-Entwurf 2018

 

 


Anlage/n:

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