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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0123  

Betreff: Stelle Ehrenamtskoordination
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
12.09.2017 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a.) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung und Ehrenamt empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen

b.) Der Verwaltungsausschuss stimmt der Stellenbeschreibung „Ehrenamtskoordination“ und der Bestellung einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten zu. Der Sperrvermerk wird aufgelöst.

 

 


Sachverhalt:

Ehrenamt

In den unterschiedlichsten Bereichen sind in unserer Stadt Ehrenamtliche tätig und leisten einen unschätzbaren Beitrag für das Gemeinwohl. Viele Aufgaben, Projekte und Veranstaltungen könnten ohne die ehrenamtliche Arbeit nicht stattfinden.

 

Ehrenamtliche sind z.B. in der Feuerwehr, der Politik, im Präventionsrat, dem Bündnis für Familie, im ENAS-Netzwerk und im Flüchtlingshilfeverein, dem Seniorenbeirat, als Schiedspersonen, in den Sozialverbänden und Sportvereinen sowie vielen anderen Bereichen tätig. Die Aufgaben die übernommen werden, sind sehr unterschiedlich. Was jedoch alle eint, ist die Notwendigkeit feste AnsprechpartnerInnen zu haben, die wenn nötig Unterstützung bieten, Kontakte herstellen, Probleme ernst nehmen, den Ehrenamtlichen wertschätzend gegenübertreten und einen Rahmen schaffen, der es ermöglicht, das Ehrenamt auszuüben.

 

Diese Aufgabe bedarf entsprechender Zeitressourcen, die mit zunehmender Komplexität und Mehrung der Aufgaben auf Seiten der hauptamtlichen AnsprechpartnerInnen in der Verwaltung immer schwerer zu realisieren sind. Die Folge ist, dass einige Projekte nicht mit der nötigen Intensität begleitet werden können und es führt langfristig zu einem Rückzug aus dem Ehrenamt. Mit Personalstunden für ein Ehrenamtsbüro kann dem entgegengewirkt werden. Rein fachliche Fragen würden weiterhin in den FD verbleiben, da nur hier das entsprechende fachliche Know How vorhanden ist. Es geht vielmehr um eine koordinierende und verbindende Tätigkeit und die Bearbeitung von allgemeinen, übergreifenden Themen und Fragestellungen. Grundsätzlich dient das Ehrenamtsbüro dem Zweck das ehrenamtliche Engagement in seiner Vielfalt zu stärken und seine Bedeutung für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen.

 

Die Stelle ist Anlaufpunkt für alle Fragen rund um ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in Sehnde und wird gleichzeitig die Aufgabe einer Kontakt- und Vermittlungsstelle wahrnehmen. Aufgabenschwerpunkte sollen sein:

 

  1. Kontakt- und Koordinierungsstelle für Ehrenamt

-                      Gewinnung, Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen

-                      Beratung und Kooperation mit Organisationen, Vereinen, Verbänden und Initiativen

-                      Unterstützung von Vereinen ohne Dachverband

-                      Netzwerkpflege und Aufbau

  1. Projektarbeit

-                      Konzeptentwicklung für Projekte

-                      Durchführung von Projekten

-                      Fördergelder akquirieren

  1. Fortbildungen

-                      Fortbildungsbedarfe für Ehrenamtliche ermitteln

-                      Fortbildungen durchführen

  1. Veranstaltungen

-                      Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen

-                      Kooperationen für Veranstaltungen eingehen

  1. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

-                      Erstellen von Flyern, Präsentationen etc.

-                      Pressearbeit

  1. Ehrungen und Wertschätzung Ehrenamt

-                      Prozedere Ehrungen Neujahrsempfang, Region Hannover etc.

-                      Ehrenamtskarte

  1. Gremienarbeit

-                      Mitwirkung im Ausschuss

 

 

Die Gleichstellungsbeauftrage ist momentan mit 25 Wochenstunden tätig. Die bisherigen Aufgaben Gleichstellung, Bündnis für Familie und Seniorenbeirat können mit der reduzierten Stundenzahl nicht erfüllt werden. Es wird vorgeschlagen, Teilaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten auf die neu einzurichtende Stelle zu übertragen. Daraus ergibt sich:

 

  1. Unterstützung des Seniorenbeirates und Bündnisses für Familie

-                      AnsprechpartnerIn für die Mitglieder des Seniorenbeirates

-                      Unterstützung bei Projekten des Seniorenbeirates

-                      Projektarbeit im Bündnis für Familie

 

 

Gleichstellung

Die Stundenreduzierung der Gleichstellungsbeauftragten hat auch Folgen für die reguläre Gleichstellungsarbeit. Die gesetzlichen Vorgaben im §8,9 NKomVG müssen weiterhin umgesetzt werden. Im Zuge der Novellierung hat der Gesetzgeber noch einmal zweifelsfrei festgelegt, dass die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben, Entscheidungen oder Maßnahmen mit Gleichstellungsrelevanz rechtzeitig beteiligten werden muss, um die Vorhaben unter Gleichstellungsaspekten fachlich zu prüfen (Mitwirkungspflicht). Diese Regelung über die umfassende Mitwirkungspflicht stellt ein Pflichtrecht dar.

 

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dieses Pflichtrecht in einem Urteil im August 2015 aufgegriffen und klargestellt, dass es nicht im Ermessen der Gleichstellungsbeauftragten liegt „ob“ sie an Verfahren mitwirkt. Lediglich der Umfang sowie die Art und Weise liegt im Ermessen. Dies bedeutet zunächst eine Beteiligung an allen Verfahren, insbesondere um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

 

Um den gesetzlichen Auftrag auch weiterhin trotz reduzierter Stundenanzahl der Stelleninhaberin erfüllen zu können und dadurch evtl. entstehende formelle Risiken auszuschließen, wird vorgeschlagen, eine ständige Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen. Dies sieht § 8 Absatz 2 Satz 3 NKomVG vor. Die Ausschreibung sollte im Rahmen der neu einzurichtende Stelle erfolgen. Der Stundenanteil für Gleichstellungsaufgaben soll 5 Wochenstunden betragen.

 

Durch die Novellierung des NKomVG ist festgeschrieben, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu beschäftigen haben (§ 8 Absatz 1 Satz 2 NKomVG). Zur Bestellung der Vertreterin wird dem VA ein Personalvorschlag unterbreitet.

 

Im Rahmen der Konnexität erhält die Stadt Sehnde einen Kostenausgleich vom Land Niedersachsen auf Basis einer viertel Stelle EG 10. Dieser Kostenausgleich würde dann in personelle Ressourcen der Gleichstellungsarbeit fließen und somit dem gesetzlichen Auftrag Rechnung getragen werden. 

 

Für die Koordination Ehrenamt in Verbindung mit der Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten ist eine Vollzeitstelle der EG 9a TVöD erforderlich. Daher schlage ich vor den Sperrvermerk aufzuheben und die Stelle auszuschreiben.

 

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n: