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Vorlage - 2017/0116  

Betreff: Flächen- und Raumbedarfsplanung für die Ganztagsschule in Höver
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
27.04.2017 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Raumbedarf
Standardraumprogramm LHH

Beschlussvorschlag:

a)Der Fachausschuss 2 empfiehlt auf Basis des beigefügten Raumprogramms eine Entwurfsplanung zum  Ausbau der Grundschule Höver zur Ganztagsschule zu beauftragen.
 

b)Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis des beigefügten Raumprogramms eine Entwurfsplanung zum Ausbau der Grundschule Höver zur Ganztagsschule zu beauftragen.

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.02.2017 hat die Stadt Sehnde ihr Einvernehmen zum Antrag der Schule auf Einführung der Ganztagsschule (GTS) in Höver zum Schuljahr 2017/2018 erteilt.

Nach Auskunft der Landesschulbehörde ist mit einer Entscheidung über den Antrag im 2. Quartal dieses Jahres zu rechnen. Es fehlt noch die Zustimmung des Kultusministeriums.

 

Sowohl Schule als auch Schulträger gehen nach den bisherigen Gesprächen mit der Landesschulbehörde von einer Genehmigung aus, so dass im Mai das Anmeldeverfahren für die Ganztagsschule durchgeführt werden soll.

 

Ist-Zustand

Der Ganztagsschulbetrieb muss in den jetzigen Räumlichkeiten beginnen und hiermit auch wenigstens im Schuljahr 2017 / 2018 auskommen. Die Grundschule (GS) verfügt aktuell  über folgende Räumlichkeiten:

  • 6 Klassenräume, von denen 2 Räume ab dem 01.08. dem Hort zur Verfügung stehen
  • 1 gemeinsames Büro für Schulleitung und Sekretariat
  • 1 Lehrerzimmer
  • 1 Werkraum
  • 1 Lehrertoilette
  • WC Jungen
  • WC Mädchen
  • 1 Hausmeisterraum
  • 1 Putzmittelraum

temporär:

  • 3 Klassenräume in mobiler Bauweise
  • 1 Putzmittelraum


Soll-Zustand

Um den Ganztagsschulbetrieb durchzuführen und um ohnehin fehlende räumliche Defizite abzubauen sind zusätzliche Raumkapazitäten zu schaffen.

Die notwendigen Räume sind als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Sie basieren einerseits auf dem Antrag der GS und dem Raumprogramm vom 25.03.2015 (Vorlage 2015/0178).

Anhand des Standardraumprogrammes für Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover Anlage 2 wurde die Erstplanung fortgeführt. Die zu Grunde gelegten Raumgrößen sind in Höver allerdings kleiner gewählt als in Hannover. Ferner wurde versucht in Räumen, die keine Dauernutzung haben, mehrere Funktionen zusammen zu fassen.

 

Grundannahmen bei den Planungen sind:

  • Künftig wird von einer durchgehenden Zweizügigkeit ausgegangen (8 Klassenräume).
  • Die Klassenräume, die zurzeit vom Hort benutzt werden, stehen nach Fertigstellung des Anbaus wieder als Klassenräume zur Verfügung.
  • Der Werkraum über der Turnhalle wird nicht mehr genutzt, da er brandschutztechnisch aufwändig zu ertüchtigen wäre. 

 

Bezüglich der Horträume bedeutet dies, dass zum Zeitpunkt der Übernahme in die schulische Nutzung (ca. 08/2019) der Hort anderweitig untergebracht werden muss. Im Schulgebäude und im Anbau sind in den Planungen hierfür keine Räumlichkeiten mehr vorgesehen.

 

Perspektive

Aufgrund der Vorgaben und Anforderungen ergibt sich ein Raumbedarf von rund 527 m² Nutzfläche. Dazu sind rund 20 % Nebenflächen (Flure etc.) notwendig, so dass zusätzlich ca. 630 m² an Räumen und Nebenflächen zu schaffen sind.

Dies ist ohnehin nur durch einen externen, zweigeschossigen Gebäudeteil auf dem Schulgrundstück zu lösen.

Im Schulgebäude gibt es noch eine Dachgeschosswohnung mit rund 110 m² Grundfläche. Sollte die Wohnung künftig auch schulisch genutzt werden, sind auch hier Fragen des Brandschutzes zu klären, die bei einer Schulnutzung erfüllt sein müssen. Möglich wäre beispielsweise, wie in Rethmar, die Verwaltung dort unterzubringen.

Inwieweit eine Hinzunahme zur Schule unter Auflösung des Mietverhältnisses sinnvoll ist, muss die Entwurfsplanung zeigen. Zu bedenken ist dabei, dass dieser Gebäudeteil unter Denkmalschutz steht.

 

Als nächster Schritt wäre ein Planungsauftrag zu vergeben, der eine Entwurfsplanung für die notwendigen baulichen Veränderungen liefert.  Ziel ist die Stellung eines Bauantrages spätestens im 3. Quartal mit einer versslichen Kostenschätzung für den Haushalt 2018 f.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

50.000 €

20.000 €

 

 


Anlage/n:

Ermittlung des Flächen und Raumbedarfs

Standardraumprogramm für Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Raumbedarf (213 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Standardraumprogramm LHH (62 KB)    
Stammbaum:
2017/0116   Flächen- und Raumbedarfsplanung für die Ganztagsschule in Höver   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2017/0116-1   Flächen- und Raumbedarfsplanung für die Ganztagsschule in Höver   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage