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Vorlage - 2017/0052  

Betreff: Naturschutzgebiet "Hahnenkamp" (NSG-HA 133)
Beteiligung im Neuausweisungsverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Grünflächen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
25.01.2017 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Ortsrat Rethmar Vorberatung
26.01.2017 
Sitzung des Ortsrates Rethmar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
31.01.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
09.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan_FFH_NSG -alt__Hahnenkamp_Anlage 1
NSG Hahnenkamp_neue Grenzen_Anlage 2
2016.11.16_NSG-VO HA 133_Anlage 3
Erläuterung_Neuverordnung_223112016_Anlage 4
NSG_HA133_VOKarte_Anlage 5

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ortsrat Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

b)      Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

d)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

e)      Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

 

Der Stellungnahme zur Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hahnenkamp“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hahnenkamp“ – NSG-HA 133) für den Bereich Sehnde wird zugestimmt. 

 

 


Sachverhalt:

Die Region Hannover, Team Naturschutz Ost, beabsichtigt den Erlass der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hahnenkamp“ in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover (Naturschutzgebietsverordnung „Hahnenkamp“ - NSG-HA 133). Das Naturschutzgebiet liegt ca. 5 km südöstlich von Lehrte in der Flur 3 der Gemarkung Lehrte, Stadt Lehrte, in den Fluren 8 und 13 der Gemarkung Rethmar sowie in der Flur 5 der Gemarkung Evern, Stadt Sehnde. Es ist ca. 47,7 ha groß.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 BNatSchG und § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der vorgenannten Verordnung mit den dazugehörigen Karten nebst Begründung in der Zeit vom 22.12.2016 bis einschließlich 24.01.2017.

Während der Auslegungszeit kann jedermann schriftlich entweder bei der Stadt Sehnde, oder direkt bei der Region Hannover Anregungen und Bedenken vorbringen. Die Stellungnahme der Stadt Sehnde muss bis zum 28.02.2017 bei der Region Hannover vorliegen.

Zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa und dem Schutz von natürlichen Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen wurde ein staatenübergreifendes biologisches Netz von Schutzgebieten (Natura 2000) gegründet. Die europäischen Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, ihre Natura 2000-Gebiete nach den Maßgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung werden zum einen neue NSG und LSG ausgewiesen, zum anderen werden die Verordnungen bereits bestehender, meist älterer Gebiete an die Natura 2000-Anforderungen angepasst.

Letzteres ist der Fall beim bereits 1988 ausgewiesenen Naturschutzgebiet Hahnenkamp (NSG-H 33). Dazu werden im Wesentlichen die Schutz- und Erhaltungsziele der im Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen im Schutzzweck ergänzt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes soll somit verhindert werden.

 

Die Schutzgebietsverordnung für den Bereich Hahnenkamp konkretisiert und präzisiert die Grenze des FFH-Gebietes, d.h. es kommen einige Flächen im Randbereich dazu (Anlagen 1 und 2).  Die Größe des Gebietes erhöht sich daher von ca. 46 ha auf 47,7 ha. Davon ist sowohl der Lehrter als auch der Sehnder Bereich betroffen. In der Anlage 1 sind die Grenzen des FFH-Gebietes und des ursprünglichen Naturschutzgebietes dargestellt, in der Anlage 2 ein Luftbild mit den neuen Grenzen des NSG.

Neben dem allgemeinen Schutzzweck nach Bundesnaturschutzgesetz werden zusätzlich für das Natura 2000 - Gebiet eigene Erhaltungsziele aufgeführt, die sich aber weitgehend mit den Zielen des Naturschutzgebietes Hahnenkamp decken. Insgesamt sind die Erhaltungsziele und die Pflege- und Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen ausführlicher dargestellt und die gesetzlichen Vorgaben neu angepasst.

Zwei hinzu gekommene Flächen, die sich im Besitz der Stadt Sehnde befinden, liegen in den Grenzen des FFH-Gebietes. Es handelt sich um zwei Grünlandflächen in der Gemarkung Evern, Flur 5, Flurstücke 50 und 52.

Eine weitere neu hinzu gekommene Grünlandfläche, die aber auch bereits zum FFH- Gebiet gehört, ist im Besitz der Region Hannover (Gemarkung Rethmar, Flur 8, Flurstück 43).

Lediglich die der Region Hannover gehörende Fläche (Gemarkung Evern, Flur 5, Flurstück 4) ist weder in den Grenzen des ursprünglichen Naturschutzgebietes noch in den Grenzen des FFH-Gebietes. Es handelt sich hier aber auch um eine anliegende Grünlandfläche.

 

 

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Stellungnahme der Stadt Sehnde

Die Erhaltung und der Schutz des Grünlandkomplexes Hahnenkamp mit seinen seltenen basenreichen Pfeifengraswiesen war schon bei der Naturschutzgebietsausweisung 1988 oberste Priorität und wurde nochmals durch die Anerkennung der EU als FFH-Gebiet 2004 unterstrichen. Eine Konkretisierung und Präzisierung der NSG-Schutzverordnung im Sinne von Natura 2000, sowie die Arrondierung anliegender Wiesenflächen sind daher sinnvoll. Zukünftige Planungen der Stadt Sehnde werden durch die Änderungen nicht beeinträchtigt, so dass der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hahnenkamp“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hahnenkamp“ – NSG-HA 133) für den Bereich Sehnde zugestimmt wird mit einer formellen Änderung:

In § 1, Satz 2 handelt es sich bei der Lagebeschreibung nicht um Flur 1 Gemarkung Evern sondern um Flur 5 der Gemarkung Evern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: NSG Hahnenkamp alt mit Grenzen FFH

Anlage 2: Luftbild NSG Hahnenkamp mit neuen Grenzen

Anlage 3: Entwurf NSG-VO HA 133

Anlage 4: Erläuterungen NSG-Neuverordnung

Anlage 5: Karte NSG-Neuverordnung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan_FFH_NSG -alt__Hahnenkamp_Anlage 1 (307 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich NSG Hahnenkamp_neue Grenzen_Anlage 2 (3573 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2016.11.16_NSG-VO HA 133_Anlage 3 (41 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Erläuterung_Neuverordnung_223112016_Anlage 4 (80 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich NSG_HA133_VOKarte_Anlage 5 (1490 KB)