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Vorlage - 2016/0362  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 720 "Neuer Garten" mit Örtlicher Bauvorschrift, 3. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
15.02.2016 
Sitzung des Ortsrates Ilten (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
23.02.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.03.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
720_3_Neuer Garten_Entwurf zum Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:

 

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 720Neuer Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu.

 

 

 


Sachverhalt:

Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 720Neuer Garten“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde ist der Satzungs­beschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 720 Neuer Garten“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2015 befasst. Er hat den Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 04.12.2015 bis einschließlich 11.01.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.12.2015 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt worden. Es sind keine Anregungen und Hinweise eingegangen, über die zu beschließen ist. Nach Aussage der Region Hannover ist die Planung mit den Erfordernissen der Raumplanung vereinbar.

 

Der Rat kann nach Prüfung der Anregungen und Bedenken den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB fassen. Gegenstand dieser Beschlüsse sind der als Anlage beigefügte Bebauungsplan und die Begründung dazu.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die Örtlichen Bauvorschriften angepasst.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

61.500,00 €

500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

61.500,00 €

500,00 €

 

 


Anlage/n:

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 720 „Neuer Garten“ mit Örtlicher Bauvorschrift und die Begründung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 720_3_Neuer Garten_Entwurf zum Satzungsbeschluss (1150 KB)