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Vorlage - 2015/0282-6  

Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
hier: Beschlussempfehlungen des Verwaltungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0282
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Haushaltssatzung 2016

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2016, die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Investitionsprogramm) für die Jahre bis 2019 und den Stellenplan 2016 der Stadt Sehnde in den vorliegenden Fassungen.

 


Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12. d.J. den Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2016, den Stellenplan und das Haushaltssicherungskonzept beraten.

 

Ergänzende Veränderungen zu den Beschussempfehlungen des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung wurden nicht beschlossen. Auch für den Stellenplan wurden keine Veränderungen empfohlen.

 

Seitens der Verwaltung wird noch vorgeschlagen, für den im Jahr 2017 vorgesehenen Ansatz in Höhe von 50.000 € für die Büroausstattung des Bürgerbüros im Rathaus eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 zu veranschlagen. Hiermit wäre die notwendige Handlungsfähigkeit für diese Maßnahme bereits im kommenden Jahr gegeben. Eine angepasste Übersicht über alle Verpflichtungsermächtigungen sowie eine neue Haushaltssatzung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2016 wurde, wie nachfolgend aufgeführt, verändert und ergänzt:

 

 

Die Kommunen sind nach § 110 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verpflichtet, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Ergebnishaushalt in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen sein muss.

 

Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 110 Abs. 6 des NKomVG ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Der Ergebnishaushalt 2016 der Stadt Sehnde weist als Saldo aus ordentlichen und außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einen Fehlbetrag in Höhe von 2.454.700 € aus. Auch sieht die mittelfristige Finanzplanung der Haushaltsjahre 2017 bis 2019 Fehlbeträge in einer Höhe zwischen 1,6 Mio. € und 3,3 Mio. € vor. Hinzu kommt, dass sich auch die liquiden Mittel der Stadtkasse sukzessive verringern. Trotz geplanter Darlehensaufnahmen ist nach derzeitigem Stand ab dem Haushaltsjahr 2017 mit der Notwendigkeit der Aufnahme von dauerhaften Kassen- bzw. Liquiditätskrediten zu rechnen.

 

In dem aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraumes der Haushaltsausgleich wieder erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in den künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

In den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre 2010 bis 2012, die der Rat bereits festgestellt und beschlossen hat, konnten Überschüsse in Höhe von ca. 7,6 Mio. € erwirtschaftet werden. Hinzu kommt ein voraussichtlicher Überschuss des Haushaltsjahres 2013 von etwa 1,0 Mio. €.

 

Dagegen ist für das Jahr 2014 mit einem Fehlbetrag von 0,2 Mio. €, für 2015 mit derzeit ca. 2,7 Mio. € und für 2016 mit rd. 2,5 Mio. € zu rechnen. Unter Berücksichtigung der ausgewiesenen Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2017 bis 2019 kann daher nur noch bedingt von einem „fiktiven“ Haushaltsausgleich durch die Verrechnung mit Überschussrücklagen aus Vorjahren ausgegangen werden.

 

Von daher werden für das Haushaltssicherungskonzept 2016 folgende Maßnahmen zur Umsetzung für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 beschlossen:

 

Flüchtlingsbetreuung

 

Die Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung werden zu großen Teilen von der Region Hannover erstattet. Nicht erstattet werden die Kosten der Flüchtlingsbetreuung. Hierfür sieht die Vorschlagsliste des Stellenplanes eine Aufstockung auf 4 Vollzeitstellen und zwei zusätzliche Honorarkräfte vor, die auf Grund der zu erwartenden Zuweisungsquoten auch zwingend benötigt werden. Hinzu kommen die Stellen der Sachbearbeitung der Flüchtlingsaufnahme. Die Aufwendungen für dieses Personal betragen mehr als 450.000 €, wobei es sich hier nur um Personal- und nicht um Sachkosten handelt. Zu Finanzierung dieser Aufwendungen wird von der Region derzeit ein Zuschuss in Höhe von etwa 104.500 € gewährt.

 

Da jedoch absehbar ist, dass die Region durch den Bund und das Land erheblich höhere finanzielle Unterstützung erhält, wird eine vollständige Übernahme der Kosten erwartet.

 

Von daher werden zusätzliche Erträge in Form von erhöhten Zuschüssen der Region Hannover in Höhe von ca. 350.000 € erwartet.

 

 

Regionsumlage

 

Auf Grund der Mitteilungen der Region Hannover wird die von den Städten und Gemeinden zu zahlende Regionsumlage für das Jahr 2016 um netto etwa 20 Mio. € gesenkt. Dies wird für die Stadt Sehnde eine Entlastung von ca. 350.000 € bedeuten.

 

Auch wenn diese Umlagensenkung von der Regionsversammlung beschlossen wird, kann das nicht das Ende der Diskussion bedeuten. Die Region hat im Haushaltsjahr 2014 einen Überschuss von 50 Mio. € erwirtschaftet, in 2015 wird mit einer schwarzen Null gerechnet und für 2016 ist ein ausgeglichener Haushalt geplant. Aus diesen Gründen ist eine weitere Senkung der Regionsumlage unumgänglich, da es dem Großteil der Kommunen auf Grund der finanziellen Ausstattung nicht möglich ist, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

 

Aus diesen Gründen wird mit einer weiteren Senkung der Regionsumlage erwartet, die für die Stadt Sehnde einen Minderaufwand von mindestens jährlich 500.000 € bedeutet.

 

 

Kindertagesstätten

 

Die letzte Gebührenanpassung in Höhe von 10 % erfolgte auf Grund der gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Personal-, der Energie-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten. Die Erhöhung wurde analog auch bei den Kindertagesstätten in freier und kirchlicher Trägerschaft zum 01.08.2013 umgesetzt.

 

Der Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2016 beträgt für die städtischen Kitas, die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft  und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (ohne Tagespflege) zusammen 4,8 Mio. €. Insgesamt beträgt der Zuschuss für den Teilhaushalt 6 Kindertagesstätten und Jugend 5,4 Mio. €. Bei insgesamt 950 Betreuungsplätzen führt das zu einem Zuschussbedarf von etwa 5.100 € jährlich je Betreuungsplatz.

 

Der kontinuierliche Ausbau der Betreuungsplätze und -zeiten, verbunden mit einem bedarfsgerechten Rechtsanspruch der Eltern auf einen Krippenplatz, hat dazu geführt, dass die Aufwendungen im Bereich des Personals, der Energie-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten  weiter stark gestiegen sind. Verstärkt wird diese Entwicklung durch einen neuen Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst mit einer Lohnsteigerung um durchschnittlich 3,5%. Auf dieser Grundlage ist eine Gebührenerhöhung von 5 % im Jahr 2017 und weitere 5 % ab 2018 als angemessen anzusehen. Dies führt zu Mehrerträgen ab 2017 von ca. 39.400 € und ab 2018 von jährlich insgesamt ca. 81.000 €. Durch die analoge Aufwendung der Gebührenanpassung auch bei den Entgelten der freien Träger von Kindertagesstätten, werden sich auch die Zuschüsse an private und kirchliche Dritte entsprechend verringern.

 

Erhöhung Essensgeld – privatrechtliche Entgelte

Weiterhin ist eine Erhöhung des Mittagessengeldes um 5% als angemessen anzusehen. Die monatlichen Kosten für ein täglich warmes Mittagessen in den Kindertagesstätten der Stadt Sehnde betragen 40,00 €, bei durchschnittlich 20 Kitatagen im Monat entspricht dies 2,00 € pro Tag. Ein Mittagessen kostet der Stadt Sehnde beim Caterer zwischen 2,10 Euro und 2,50 Euro. Zudem liegt die häusliche Ersparnis der Eltern pro Kind bei einer Mittagsverpflegung zurzeit bei 42,00 € (vgl. Gemeinsame Empfehlung für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII der AGJÄ). Eine Erhöhung um 5 % des Essengeldes entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von 42,00 € pro Monat und damit der häuslichen Ersparnis der Eltern. Dies führt zu Mehrerträgen von jährlich ca. 12.000 €.

 

Insgesamt können mit diesen Gebühren- und Entgelterhöhungen Mehrerträge in Höhe von mehr als 90.000 € p.a. erzielt werden.

 

 

Örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern

 

Vergnügungssteuer: Durch verschärfte Vorschriften im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ab dem Jahr 2017 ist nicht sicher, was insbesondere mit einer Doppelspielhalle (z.B. in der Mittelstraße) wird, die nach jetziger Kenntnis in der Form nicht mehr zulässig sein wird. Der Betreiber muss voraussichtlich neu organisieren und ggf. erneut investieren (es geht u.a. um eine Höchstmenge von 12 Geräten pro Halle und einen Mindestabstand von 100 m zwischen einzelnen Spielhallen). Eine Erhöhung des Steuersatzes wird daher aus Gründen der Rechtssicherheit nicht gleichzeitig mit den neuen Regelungen des GlüStV in Kraft treten. Von daher soll hier die Verwaltung beauftragt werden, Vorschläge zur Erhöhung der Erträge aus der Vergnügungssteuer nach den neuen Rechtsvorschriften zu erarbeiten.

 

 

 

 

 

Aufgabenkritik

 

In den Jahren 2014 und 2015 wurden die Vorschläge zur Aufgabenkritik unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlagen BV/201/0035 in allen Fachbereichsausschüssen ausführlich diskutiert und beraten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.04.2015 beschlossen, die Ergebnisse der Beratungen zur Aufgabenkritik zur Kenntnis zu nehmen und als Grundlage für die Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2016 zu nutzen.

 

Aus diesem Grund werden folgende Maßnahmen zu Mehrerträgen und Minderaufwendungen in Rahmen der freiwilligen Leistungen beschlossen:

 

Dorferneuerung: Es wird festgelegt, auf die Durchführung von Projekten der Dorferneuerung zu verzichten, die über die Pflichtmaßnahmen hinausgehen (Platzgestaltung, Kreuzungsbereiche etc.) und außerhalb der zentralen Ortskerne liegen sowie bei den Maßnahmen bei denen keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden können. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen, die in der mittelfristigen Investitionsplanung enthalten sind:

 

Ortsteil Bilm: Umgestaltung „Am Denkmal“   Ersparnis durch Eigenanteil der Stadt 99.400 €

           Weg am südlichen Ortsrand  Ersparnis durch Eigenanteil der Stadt 34.400 €

Ortsteil Ilten: Kreuzungsbereich Schleichgarten  Ersparnis durch Eigenanteil der Stadt 61.700 €

 

Zuschüsse an Real- und Drainverbände: In den vorangegangenen Haushaltssicherungskonzepten wurden die Zuschüsse an Real- und Drainverbände zeitlich begrenzt um 20 % reduziert. Dies wird diesmal nicht vorgesehen, sondern es wird festgeschrieben, dass die derzeitige Höhe der Zuschüsse zumindest im Finanzplanungszeitraum bis 2019 nicht erhöht wird. Dies bedeutet eine noch nicht berechenbare Entlastung der Haushalte der Folgejahre.

 

Kinderspielplätze: Durch die vorzeitige Aufgabe der zur Schließung vorgesehenen Kinderspiellätze in das Haushaltsjahr 2017 werden außerordentliche Erträge für 2017 erzielt. Hierbei handelt es sich um folgende Spielplätze:

 

Spielplatz         Ursprüngliche Aufgabe  vorgezogen auf Haushaltsjahr   außerordentlicher Ertrag

Höver, Im Stiegfeld   2017   2017    85.000 €

Sehnde, Hermann-Löns-Weg  2018   2017    40.000 €

Wehmingen, Vor dem Berge  2018   2017    81.000 €

Ilten, An der Kleewiese   2019   2017    40.000 €

 

Da die außerordentlichen Aufwendungen durch die Spielplatzaufgaben bisher noch nicht veranschlagt sind, wird der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2017 um mindestens 250.000 € verbessert.

 

Verwaltungskosten: Durch die Überarbeitung der Verwaltungskostensatzung und Neufestsetzung der entsprechenden Kostentarife kann unter Berücksichtigung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein jährlicher Mehrertrag in Höhe von mindestens 20.000 € erzielt werden.

 

Essengeldszuschüsse für Mensa KGS und Mensen Grundschulen: Auch die Zuschüsse zu den Mensaessens waren auf den Prüfstand zu stellen. In der Vergangenheit wurden die Preiserhöhungen der Caterer nicht an die Eltern weitergegeben, um den Ausgabepreis für die Essen stabil zu halten. Derzeit beträgt der Einkaufspreis für ein Essen in der Grundschule 3,95 €, das mit 1,45 € seitens der Stadt bezuschusst wird. Das Mensaessen der KGS kostet im Einkauf 3,50 € und wird mit 0,70 € bezuschusst. Zukünftig wird der Zuschuss für das Essen in den Mensen der Grundschulen auf 1,25 € verringert, wodurch das Essen 2,70 € kostet.  Das Essen an der KGS wird mit 0,50 € bezuschusst, was zu einem Ausgabepreis von 3,00 € pro Essen führt. Auch wird der sogenannte Geschwisterbonus aufgegeben, da hier eine ordnungsgemäße Abwicklung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu leisten wäre. Mit diesen Veränderungen könnten Minderaufwendungen von jährlich etwa 3.000 € zu erreichen sein.

 

Weitergehende Aufgabenkritik: Die mit großem Aufwand erarbeitete Aufgabenkritik muss fortgeführt werden. Mit der Umsetzung von weiteren entsprechenden Maßnahmen bei den freiwilligen Leistungen können Mehrerträge und Minderaufwendungen von voraussichtlich ca. 100.000 € generiert werden.

 

 

Erhöhung der Realsteuererträge

 

Gewerbegebiete: Durch die Ausweisung, Erschließung und Vermarktung von weiteren geplanten Gewerbestandorten in den Ortsteilen Höver und Sehnde können nach derzeitiger Einschätzung Mehrerträge von jeweils 250.000 € bei den Grundsteuer- und Gewerbesteuererträgen erzielt werden. Insgesamt können hiermit im ersten Schritt zusätzliche Mehrerträge von 500.000 € p.a. eingeplant werden.

 

Überarbeitung der Einheitswerte: Die Finanzverwaltung wird aufgefordert, die Einheitswerte für bebaute und unbebaute Grundstücke schneller als bisher zu überarbeiten. Die daraus resultierenden höheren Grundsteuermessbescheide würden zu Mehrerträgen bei der Grundsteuer von mindestens 100.000 € jährlich führen

 

 

Gewinnausschüttung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS)

 

Der jährliche Gewinn der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) ist auf Grund der guten Eigenkapitalquote in voller Höhe der der Stadtwerke zustehenden 70 % des Jahresergebnisses auszuschütten. Mit dieser Vorgehensweise werden sich die Erträge aus der Gewinnausschüttung der SWS an die Stadt Sehnde durchschnittlich um 120.000 € pro Jahr erhöhen.

 

 

Sammelposten

 

In den folgenden Jahren sind in den einzelnen Teilhaushalten Sammelposten in eine Höhe von rd. 260.000 € veranschlagt. Da diese Mittel bereits in den vergangenen Haushaltsjahren nicht ausgeschöpft wurden, sind diese Sammelposten ab 2017 pauschal um 25 % zu kürzen. Dies wird die Liquidität der Stadtkasse um ca. 65.000 € jährlich verbessern und damit auch die Kreditaufnahmen in gleicher Höhe in jedem Haushaltsjahr verringern. Mit dieser Kürzung ist auch eine verringerte Abschreibung auf die Sammelposten verbunden, was den Ergebnishaushalt um etwa 13.000 € p.a. entlastet.

 

Brandschutz

 

Durch die Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes für die Stadtfeuerwehr Sehnde werden auch Synergieeffekte erwartet. So wird davon ausgegangen, dass im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wie auch bei den Sammelposten der Feuerwehr Einsparungen in einer Größenordnung von 5.000 € jährlich erwartet werden können.

 

 

Mit diesen Mehrerträgen und Minderaufwendungen von jährlich insgesamt etwa 2,05 Mio. € kann auf Grund der beschriebenen Maßnahmen und unter Berücksichtigung der Verrechnung mit der verbliebenen Überschussrücklage für 2016 und den Finanzplanungszeitraum von 2017 bis 2019 ein Haushaltsausgleich nach § 110 NKomVG dargestellt und das Entstehen neuer Fehlbeträge in den Folgejahren vermieden werden. Auch die geplanten Kreditaufnahmen der genannten Haushaltsjahre werden sich entsprechend verringern.

 

Dies setzt aber voraus, dass der bisherige Sparkurs beibehalten wird. Außerdem ist Grundlage der Gesamtplanung, dass sich die derzeitige positive Konjunkturentwicklung mit den entsprechenden prognostizierten Steuereinnahmen und Finanzausgleichszahlungen fortsetzt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Beschluss Haushaltssatzung

Beschluss Haushaltssatzung

Aufwendungen

Beschluss Haushaltssatzung

Beschluss Haushaltssatzung

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Beschluss Haushaltssatzung

Beschluss Haushaltssatzung

Auszahlungen

Beschluss Haushaltssatzung

Beschluss Haushaltssatzung

 

 


Anlage/n:

- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

- Haushaltssatzung 2016 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (12 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Haushaltssatzung 2016 (8 KB)    
Stammbaum:
2015/0282   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016   Stab Finanzen und Controlling   Beschlussvorlage
2015/0282-1   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Stellenplan 2016   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-2   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Empfehlungen der Ortsräte   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-3   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Haushaltssicherungskonzept 2016   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-4   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Empfehlungen der Fachbereichsausschüsse   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-5   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Beschlussempfehlungen des Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-6   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Beschlussempfehlungen des Verwaltungsausschusses   FD Finanzen   Beschlussvorlage