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Vorlage - 2015/0319  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Sehnde GmbH;
hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SWS-Bilanz zum 31.12.2014
SWS-GuV zum 31.12.2014
SWS-Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2014

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung schlägt vor,               den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

 Der Vertreter bzw. die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Stadtwerke GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des               Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den               folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2014 wird                 

               festgestellt.

 

 2. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2014 Entlastung                                 erteilt.

 

 3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 586.955,55 € wird entsprechend dem                 

                Vorschlag der Geschäftsführung zu 70 %, das sind 410.868,89 €, an die Stadt                                 Sehnde ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von
     176.086,66 € wird der Gewinnrücklage zugeführt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 26.8.2002 hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers zu erteilen.

 

Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Woelke Treuhand Gesellschaft mbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 13.10.2015 mit dem Jahresabschluss 2014 und dem Prüfungsbericht befasst und folgenden Beschluss gefasst:

 

 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafter- versammlung, den Jahresabschluss 2014 festzustellen. Der Jahresüberschuss in              Höhe von 586.955,55 € soll entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsleitung zu
 70 %, das sind 410.868,89 €, an die Stadt Sehnde ausgeschüttet werden. Der  verbleibende Restbetrag in Höhe von 176.086,66 € soll der Gewinnrücklage               zugeführt werden.

 

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Verwaltungsausschuss dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.

 

Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Herrn Konrad Haarstrich als weisungsgebundenen Vertreter bzw. im Vertretungsfall Frau Andrea Gaedecke als weisungsgebundene Vertreterin bestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

410.868,89 €

410.000 €

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

410.868,89 €

410.000 €

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Bilanz zum 31.12.2014

- Gewinn- und Verlustrechnung 2014

- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SWS-Bilanz zum 31.12.2014 (890 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich SWS-GuV zum 31.12.2014 (650 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich SWS-Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2014 (1802 KB)