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Vorlage - 2015/0318
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 417 „Kleiner Mühlenberg“ hat sich gezeigt, dass Interesse an Garagengrundstücken besteht. Auf der Grundlage der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ sind zwei Hausgruppen mit 8 bzw. 5 Häusern errichtet worden. Zu den Häusern sind Flächen für 7 bzw. 6 Garagen/ Stellplätze in zwei Zeilen festgesetzt worden. Mehr Flächen für Garagen und Stellplätze sind nicht festgesetzt worden. Zwischen den Garagenzeilen ist eine Lücke von ca. 7,40 m, die zurzeit als öffentliche Rasenfläche genutzt wird. Zudem hat sich diese Fläche als „Schmutzecke“ entwickelt. Mit der Festsetzung als Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen wird der Nachfrage nach Flächen für Garagen nachgekommen. Außerdem entfällt die intensive Pflege der Fläche.
Außerdem wird mit der 4. Änderung der tatsächliche Standort der neuen Trafostation festgesetzt.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans werden die Voraussetzungen für die Errichtung weitere Garagen geschaffen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden. Beim Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ wird auf den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung nach § 3 (1) BauGB verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ und Entwurf der Begründung
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