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Vorlage - 2015/0318  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 405 "Mühlenberg Nord", 4. Änderung, im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bolzum Vorberatung
05.11.2015 
Sitzung des Ortsrates Bolzum geändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
10.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
405-4 Mühlenberg Nord_Plan-Entwurf_BV2015-0318
405-4 Muehlenberg Nord_Begründung-Entwurf_BV2015-0318

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss der Stadt  Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 417 „Kleiner Mühlenberg“ hat sich gezeigt, dass Interesse an Garagengrundstücken besteht.

Auf der Grundlage der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ sind  zwei Hausgruppen mit 8 bzw. 5 Häusern errichtet worden. Zu den Häusern sind Flächen für 7 bzw. 6 Garagen/ Stellplätze in zwei Zeilen festgesetzt worden. Mehr Flächen für Garagen und Stellplätze sind nicht festgesetzt worden. Zwischen den Garagenzeilen ist eine Lücke von ca. 7,40 m, die zurzeit als öffentliche Rasenfläche genutzt wird. Zudem hat sich diese Fläche als „Schmutzecke“ entwickelt. Mit der Festsetzung als Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen wird der Nachfrage nach Flächen für Garagen nachgekommen. Außerdem entfällt die intensive Pflege der Fläche.

 

Außerdem wird mit der 4. Änderung der tatsächliche Standort der neuen Trafostation festgesetzt. 

 

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans werden die Voraussetzungen für die Errichtung weitere Garagen geschaffen.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405Mühlenberg Nord“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.

Beim Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ wird auf den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung nach § 3 (1) BauGB verzichtet.  

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

26.500,00

1.500,00

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

26.500,00

1.500,00

 

 


Anlage/n:

Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ und Entwurf der Begründung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 405-4 Mühlenberg Nord_Plan-Entwurf_BV2015-0318 (645 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 405-4 Muehlenberg Nord_Begründung-Entwurf_BV2015-0318 (1812 KB)