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Vorlage - 2015/0309  

Betreff: Spielplatzsituation in Evern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Grünflächen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Entscheidung
04.11.2015 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Spielplatz Kapellenplatz

Beschlussvorschlag:

Zur Beratung

 

 


Sachverhalt:

Die Spielplatzsituation in Evern ist unbefriedigend, denn die Unbespielbarkeit des Platzes wird schon seit vielen Jahren bemängelt. Zudem liegt der Platz abseits vom Ortskern in abgerückter und teilweise nicht einsehbarer Lage. Es wird schon seit längerem Abhilfe gefordert, was die Vernässung und die Position im Ortsgefüge angeht. Aus diesem Grund hat am 08.10.2015 auf dem Kapellenplatz in Evern und anschließend auf dem Spielplatz „Am Sportplatz“ eine Begehung und Besichtigung der Örtlichkeiten mit dem betroffenen Ortsrat stattgefunden. Es konnte beim Ortstermin noch keine Einigung erzielt werden, an welcher Stelle der Spielplatz in Evern zukünftig sein soll. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Ortsrat für zwei verschiedene Varianten eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt.

 

Zwei Varianten stehen zur Diskussion und sollen beraten werden:

  1. der vorhandene Spielplatz „Am Sportplatz“ wird erhalten, wenn die Fläche drainiert wird,
  2. nördlich der Kapelle soll ein Bereich komplett neu als Spielplatz eingerichtet werden.

 

 

Spielplatz „Am Sportplatz“

Der Spielplatz hat eine Nettospielfläche von etwa 640 m². Zusätzlich kommen weitere bespielbare Flächen in Betracht: der mit Sträuchern bepflanzte Wall auf der Ostseite, die Hecken zwischen dem Spielplatz und der angrenzenden Bolzplatz, eine Wiese nördlich des Spielplatzes und der Bolzplatz an sich. Der Spielplatz ist weder mit einem Zaun eingefriedet, noch hat der Platz ein verschließbares Tor, da die Straße „Am Sportplatz“ etwa 40 m entfernt liegt. Die gering frequentierte Anliegerstraße „Am Sportplatz“ ist über diesen Fußweg zu erreichen. Im Osten und Süden haben die Anlieger ihre Grundstücke eingezäunt. Im Norden verläuft in rd. 40 m Entfernung ein Wirtschaftsweg. Im Westen liegt die Fußballwiese.

 

Wegen der dichten Hecken rundum ist der Spielplatz nicht einsehbar. Deswegen hat der Ortsrat bei der Ortsbegehung eine deutliche Heckenverjüngung empfohlen. Mit dieser Maßnahme wird im Herbst/ Winter 2015 begonnen. Einige markante Bäume bleiben stehen und werden aufgeastet, so dass eine Einsicht vom Wirtschaftsweg aus auf die Spielplatzfläche gegeben ist.

 

Die Spielflächen sind sehr oft im Jahr vernässt und lassen daher eine Bespielbarkeit nicht immer zu. Damit der Spielplatz bespielbar wird, muss die Fläche drainiert werden. Die Summe für eine Drainage der Fläche (ohne Abbau der Geräte) mit allen dazugehörigen Nebenarbeiten (Kanalanschluss, Wiederherstellung des Fußweges)  beträgt rd. 20.000,00 €.

 

Die vorhandenen Spielgeräte bleiben bestehen: eine Holz-Kletterkombination mit Rutsche, ein senkrechtes Kletternetz, ein Sandkasten, ein Federwippetier (alle Baujahr 2004), eine Schaukel mit Reck, eine Bank, ein Basketballkorb (zurzeit abgebaut), zwei Fußballtore (alle Baujahr 1989). Bei entsprechendem Bedarf werden Geräte erneuert bzw. ersetzt.

Für den Ersatz der Holz-Kletterkombination als neues Element aus Metall mit den gleichen Spielfunktionen werden rd. 22.000,00 € benötigt (incl. Einbau und Fallschutz).

 

 

Spielplatz nördlich der Kapelle

Der Bereich für einen neuen Spielplatz nördlich der Kapelle hat eine Fläche von rd. 350 m² Nettospielfläche). Die Spielfläche grenzt an der Ostseite an die Straße „Kapellenweg“, südlich verläuft die stark frequentierte B65/ Rethmarsche Straße. Daher muss der Spielplatz zwingend eingefriedet werden.  Bei der Ortsbesichtigung wurde der Zuschnitt so festgelegt, dass der Stromverteiler an der Ostseite innerhalb der Einfriedung für den neuen Spielplatz stehen soll. Der Fußweg nach Westen wird nicht Bestandteil des Spielplatzes. Ein neuer Stabgittermattenzaun incl. Tor für Pflegefahrzeuge und Pforte kostet rd. 6.300,00 € brutto.

 

Die weitere Ausstattung für die Fläche beinhaltet (siehe dazu auch Anlage 1):

Sandkasten (3 x 3 m), zwei Sitzbänke auf einer mit Platten befestigten Fläche, Abfallkorb,

zwei Wippetiere mit Fallschutzplatten, eine Schaukel,

eine Gerätekombination mit einem Turm, Rutsche, Sprossenleitern, Kletterwand.

 

Um die o.g. minimale Ausstattung mit vorgeschriebenen Fallschutzbereichen realisieren zu können und gleichzeitig mit den Wurzelbereichen der anderen 7 Bäume schonend umzugehen, ist es notwendig, eine im mittleren Bereich stehende Linde zu fällen. Es wird vorgeschlagen, den Ersatzbaum (Winterlinde) in direkter Nähe zwischen Fußweg und Denkmal (Lage siehe Anlage 1) zu pflanzen. Die Pflanzung einer Winterlinde mit Entwicklungspflege kostet etwa 1.400,00 € (wird aus dem Produkt 55100 Öffentliche Grünflächen finanziert).

 

Die Kosten für den Erwerb und den Einbau der Geräte mit allen Nebenarbeiten liegen bei rd. 34.500,00 €.

 

 

Vergleich der Kosten:

Spielplatz „Am Sportplatz“  Dränage   20.000,00 €

     Neue Gerätekombination 22.000,00 €

     Gesamt   42.000,00 €

 

Spielplatz nördlich Kapelle  Zaun      6.300,00 €

     Neue Spielgeräte  34.500,00 €

     Gesamt   40.800,00 €

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel stehen in 2016 mit 30.000 € (für Investitionen) ausschließlich für diese Maßnahme zur Verfügung. Von den 30.000 € für Spielplatzinvestitionen werden in 2017 noch etwa weitere 12.000 € benötigt. In 2017 können dann für die restlichen 18.000 € weitere Investitionen auf anderen öffentlichen Spielplätzen realisiert werden.

 

 

 

Bauordnung – Denkmalschutz

Grundsätzlich muss für die Neueinrichtung eines Spielplatzes, der nicht zu einer Wohnanlage im Sinne des § 9 Abs. 3 NBauO gehört, ein kostenpflichtiger Bauantrag gestellt werden. Die Region genehmigt dann die Fläche, nicht die Bestückung der Fläche – die ist gem. Ziffer 9.3 Anhang zur NBauO verfahrensfrei.

 

Einrdlich der Kapelle gelegener Spielplatz ist nach Denkmalrecht ein sog. „Umgebungsschutzfall“ nach § 8 NDSchG. Dabei wird geprüft, ob eine optische Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Kapelle entsteht. Auch bei baugenehmigungsfreien Maßnahmen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich (ansonsten würde sie innerhalb der Baugenehmigung erteilt).

 

Eine Baumpflanzung unterliegt nicht der Genehmigungspflicht nach § 8 NDSchG, weil das Kapellengrundstück nicht als Grünfläche geschützt ist. Bei der Pflanzun ist ausreichend Abstand zum Kriegerdenkmal einzuhalten, um Schäden durch Wurzelwachstum zu vermeiden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

30.000,00 in 2016

12.000,00 in 2017

42.000,00

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

30.000,00 in 2016

12.000,00 in 2017

42.000,00

 

 


Anlage/n:

1:  Spielplatz in Evern, nördlich des Kapellenplatzes, Gestaltungsvorschlag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Spielplatz Kapellenplatz (596 KB)