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Vorlage - 2015/0281  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 "Erweiterung Borsigring" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
23.09.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
29.09.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
327-4 Erweiterung Borsigring_Entwurf_10-09-2015
327_4 Erweiterung Borsigring-Begründung_Entwurf

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327Erweiterung Borsigring“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 Erweiterung Borsigring” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 

Begründung:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 Erweiterung Borsigring” hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 22.07.2015 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 10.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen.

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 Erweiterung Borsigring” ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen.

Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 Erweiterung Borsigring” und die Begründung dazu.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für eine Aufteilung der Fläche in kleinere Grundstücke und die Erschließung durch eine Stichstraße geschaffen werden.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 Erweiterung Borsigring” wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

90.000,00 €

1.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

90.000,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 Erweiterung Borsigring und die Begründung dazu.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 327-4 Erweiterung Borsigring_Entwurf_10-09-2015 (375 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 327_4 Erweiterung Borsigring-Begründung_Entwurf (1070 KB)