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Vorlage - 2015/0197  

Betreff: Ausweitung der Betreuungszeiten und -plätze in der Kindertagesstätte Südtorfeld und im Dorfkindergarten Dolgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 3 KiTas und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
20.04.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.04.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt

  • die Aufstockung der Betreuungsplätze im Frühdienst ab 7:30 Uhr und im Spätdienst bis 14:00 Uhr um jeweils 15 Plätze auf insgesamt 25 Plätze in der Kindertagesstätte Südtorfeld und
  • die Erweiterung der Sonderöffnungszeiten im Dorfkindergarten Dolgen

mit zehn Betreuungsplätzen bis 15:00 Uhr

zu Beginn des neuen Kita-Jahres 2015/2016.

 

 


Sachverhalt:

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist weiterhin das zentrale Thema in der Kinderbetreuung. Dies kommt insbesondere bei der Vergabe der Betreuungsplätze und -zeiten zum Tragen, so spielt die bedarfsgerechte Abstimmung des Betreuungsangebotes eine große Rolle. Es werden häufig flexible und familiennahe Betreuungsformen gewünscht.

Im Rahmen der diesjährigen Vergabe der Betreuungsplätze für das kommenden Kindergartenjahr 2015/2016 wurde auf Grundlage der eingereichten Anträge und vieler persönlicher Mitteilungen von Eltern und Kita-Leitungen ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr sowohl in den städtischen als auch in den Einrichtungen der freien Trägern festgestellt.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass häufig für Eltern, die einer Berufstätigkeit an einem anderen Ort wie dem Wohnort (z.B. Stadt Hannover) nachgehen, trotz Teilzeitbeschäftigung eines Erziehungsberechtigten, eine Betreuung von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr bzw. bis 14:00 Uhr aufgrund der Fahrtstrecken und der damit verbundenen Fahrtzeit nicht ausreicht. Diese Familien müssen einen Ganztagsplatz beantragen, obwohl eine Betreuungszeit bis 17:00 Uhr nicht benötigt wird. Hier kommt zum Tragen, dass das begrenzte Angebot an Ganztagsplätzen, für diese steigenden Fälle nicht ausreichend ist. Die Ganztagsplätze werden fast ausschließlich an Kinder vergeben, deren Erziehungsberechtigte Vollzeit berufstätig sind. Somit kann in den o. g. Fällen keine bedarfsgerechte Platzvergabe erfolgen. 

 

Hinzu kommt, dass ein Großteil der Kinder, die zum neuen Kita-Jahr 2015/2016 in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, bereits zuvor in einer Krippe betreut wurden. Hier haben die Eltern einen bedarfsgerechten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Aus diesem Grund bieten 55% aller Krippenplätze in der Stadt Sehnde eine Betreuungszeit bis 15:00 Uhr bzw. darüber hinaus. Im Ü3-Bereich bieten 26% aller Plätze eine solche Betreuungszeit. Für viele Familien bedeutet dies mit dem Wechsel von der Krippe in die Kita eine Reduzierung der Betreuungszeit. Eine Entwicklung, die Eltern in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beeinflusst.

 

Aus diesem Grund empfiehlt sich die Aufstockung der Betreuungsplätze in der Kindertagesstätte Südtorfeld im Frühdienst ab 7:30 Uhr und im Spätdienst bis 14:00 Uhr um jeweils 15 Plätze. Dies bedeutet zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 9.000,00 Euro (anteilig in 2015: 3.750,00 Euro). Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen durch zusätzliche Kindergartengebühren in Höhe von 6.150,00 Euro (anteilig in 2015: 2.800,00 Euro) und Finanzhilfe in Höhe von 1.650,00 Euro (anteilig in 2015: 700,00 Euro).

 

Weiterhin haben im Rahmen einer Elternumfrage im Dorfkindergarten Dolgen zehn Familien einen konkreten Bedarf einer 15:00 Uhr-Betreuung angegeben. Auch hier spielen der Wechsel aus der Krippe mit längeren Betreuungszeiten und lange Fahrtzeiten zur und von der Arbeit (insbesondere in Richtung Hannover) eine wesentliche Rolle. Um hier bedarfsgerecht agieren zu können, bietet sich die Erweiterung der Sonderöffnungszeiten bis 15:00 Uhr (bisher bis 14:00 Uhr) mit zehn Betreuungsplätzen an. Dies bedeutet zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 5.600 Euro (anteilig in 2015: 2.300,00 Euro) und zusätzliche Erträge durch Gebühren in Höhe von 2.750,00 Euro (anteilig in 2015: 1.250,00 Euro) und Finanzhilfe in Höhe von 984,00 Euro (anteilig in 2015: 410,00 Euro). Der Dorfkindergarten Dolgen konnte im vergangenen Jahr eine positive Haushaltsbilanz ziehen und im Rahmen des Defizitvertrags Einsparungen in Höhe von 18.000,00 Euro erwirtschaften. Aus diesem Grund lassen sich die Mehraufwendungen für die Ausweitung der Betreuungszeiten in 2015 aus den derzeitigen Ansätzen finanzieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

11.500,00 Euro

(anteilig 2015: 5.160,00 Euro)

Aufwendungen

 

14.600,00 Euro

(anteilig 2015: 6.050,00 Euro

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

11.500,00 Euro

(anteilig 2015: 5.160,00 Euro)

Auszahlungen

 

14.600,00 Euro

(anteilig 2015: 6.050,00 Euro

 

 


Anlage/n: