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Vorlage - 2015/0180  

Betreff: Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm
Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Entscheidung
21.04.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Ortsrat Höver Vorberatung
21.04.2015 
Sitzung des Ortsrates Höver      
Ortsrat Bilm Vorberatung
21.04.2015 
Sitzung des Ortsrates Bilm      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Lagepläne zu Maßnahmen

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung fasst den folgenden Beschluss:

Die nachfolgende Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fa. Holcim (Deutschland) AG wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Fa. HOLCIM beantragt, einige der planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen auf abweichenden Flächen und zu späteren Zeitpunkten vorzunehmen und die Frist zum Nachweis der Flächen zu verlängern, da die hierfür benötigten Grundstücke derzeit nicht zur Verfügung stehen. Der Flächenerwerb gestaltet sich in den Gemarkungen Höver und Bilm sehr schwierig, weil es teilweise erhöhte finanzielle Vorstellungen der Grundeigentümer gibt. Die Planfeststellung erfolgte 2008 mit Nebenbestimmungen und Bedingungen. Die in Abschnitt III des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) enthaltenen Bedingungen enthalten unter Punkt III.2 folgende Festlegung:

 

Die Bodenabbaugenehmigung erlischt, wenn die Verfügungsberechtigung für die Grundstücke, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen sind, nicht rechtzeitig nachgewiesen wird. Das heißt im Einzelnen für die Maßnahmen: 

A 8.2 und A 9   bis zum 31.12.2015

A 8.3    bis zum 31.12.2020

Flächen für den Eichenwald im Bereich Krummer Kamp

    bis zum 31.12.2025.“

 

In Abschnitt IV Nebenbestimmungen des PFB sind zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen folgende Bedingungen formuliert:

  • IV.5.22 die Maßnahme A 8.2 (Anlage von naturnahem Wald) ist bis zur Unterbrechung des Maschdamms, spätestens jedoch 5 Jahre nach Planfeststellung umzusetzen.
  • IV.5.23 die Maßnahme A 8.3 (Anlage von Wald) ist spätestens 10 Jahre nach Unterbrechung des Maschdamms durch den Abbau umzusetzen.
  • IV.5.19 die Maßnahme A.9 (Anlage von Ackerrandstreifen) ist wie im Maßnahmenblatt beschrieben bis zur Unterbrechung des Maschdamms (also 2014) umzusetzen.
  • IV.5.26 im Bereich „Krummer Kamp“ ist –wie im Gestaltungsplan dargestellt- unmittelbar nach Unterbrechung des Maschdamms (also 2014) ein Eichenwald anzupflanzen.
  • IV.5.28 zusätzlich zu den im LBP beschriebenen Maßnahmen sind zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Fortpflanzungsstätten (hier: Brutplätze der Feldlerche)vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gem. § 42 (5) Satz 3 BNatG durchzuführen. Dazu sind entsprechende geeignete Planungen (z.B. Anlegen sog. Lerchenfenster) bis zum 30.06.2010 vorzulegen. Die Maßnahme ist bei Beginn des Abbaus im Erweiterungsgebiet auszuführen und dauerhaft fortzuführen.

 

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag möchte die Holcim AG erwirken, dass die Bedingungen hinsichtlich der Maßnahmen A 8.2 (Aufforstung), A 8.3 (Aufforstung), A 9 (Extensivierung auf Randstreifen) und der Flächen für den Eichenwald im Bereich Krummer Kamp geändert wird. Die beantragten Änderungen betreffen teilweise die Lage der Flächen und teilweise die Verlängerung der Frist zum Nachweis der Flächen. Weiterhin soll das Feldlerchenkonzept von 2010 modifiziert werden.

 

Der Änderungsantrag der Holcim AG beinhaltet folgende Verschiebungen:

  • Maßnahme A 8.2 (Aufforstung) soll in geänderter Lage und bis 31.12.2015 (hätte bis 2013 erfolgt sein müssen) umgesetzt werden, die Flächen befinden sich teilweise nicht im Eigentum der Holcim AG.
  • Maßnahme A 8.3 (Aufforstung) soll in gleicher Lage aber später, bis 31.12.2025 (müsste bis 2024 erfolgen) umgesetzt werden, die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Holcim AG.
  • Maßnahme A 9 (Extensivierung, Brache, Ruderalfläche) soll in geänderter Lage (zwei Flächen und nicht mehrere 3 m breite Streifen) umgesetzt werden (hätte bis 2014 erfolgen müssen) bzw. schon umgesetzte (= vorgezogene) Maßnahmen sollen angerechnet werden.
  • Maßnahmen für den Krummen Kamp (Aufforstung) sollen in geänderter Lage bzw. teilweise später durchgeführt werden (hätte bis 2014 erfolgt sein müssen). Ein neuer Flächennachweis soll als Teilnachweis der Flächenverfügbarkeit anerkannt werden. Für noch fehlende Flächen von rd. 0,38 ha wird ein Aufschub bis zum 31.12.2025 beantragt.
  • Ein Feldlerchenkonzept wurde zum 30.06.2010 vorgelegt. Nunmehr sollen Feldlerchenfenster zu einem späteren Zeitpunkt und mit einem modifizierten Konzept umgesetzt werden (vorher: 2 – 3 Fenster pro Hektar Ackerfläche; neu: 5 Fenster pro 5 ha Abbauabschnitt).

 

Stellungnahme der Stadt Sehnde

 

Maßnahme A 8.2

Das für diese Ausgleichsmaßnahme auch benötigte Flurstück 11/2, Flur 3, Gemarkung Bilm, konnte bisher von der Holcim AG nicht erworben werden. Daher soll auf den beiden anderen zur Maßnahme gehörenden Flurstücken 8/1 und 9 (beide im Eigentum der Antragstellerin) der Maßnahmenbereich vergrößert werden, und zwar von 2.906 m² um insgesamt 2.942 m2 auf 5.848 m². Die Vergrößerung der Maßnahme wird auf Flächen vorgeschlagen, die für die Maßnahme A 14.3 und A 14.4 (teilweises Abschieben von Oberboden, Anlage von Senken, natürliche Sukzession) schon reserviert sind (die Maßnahmen hätten bis Ende 2013 schon umgesetzt sein müssen). Die beantragte Änderung führt daher zu einer Überlagerung von Ausgleichsflächen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen auf 2.942 m². Dieses ist aus Sicht der Stadt Sehnde nicht angemessen und nicht zielführend.

Es könnte jedoch eine Lösung dahingehend erzielt werden, wenn die im Vorfeld gelegenen ruderalen Bereiche für Senken und Mulden (A 14.3 und A 14.4) entsprechend in Richtung der Abbaufläche (Verringerung der Abbaufläche) verschoben würden. Dann hätten alle zu entwickelnden Biotoptypen in dieser Zone ausreichend Entwicklungsspielraum.

 

Maßnahme A 8.3

Gemäß Nebenbestimmung IV.5.23 des PFB ist diese Maßnahme spätestens 10 Jahre nach Unterbrechung des Maschdamms umzusetzen. Die Unterbrechung des Maschdamms erfolgte im Frühjahr 2014. Demnach wäre der späteste Termin zur Anlage von Wald in diesem Bereich das Frühjahr 2024. Da über den Erwerb der benötigten Grundstücke noch verhandelt wird, wird Aufschub bis zum 31.12.2025 beantragt.

Die im Änderungsantrag angedeutete Alternative für ein „zusammengehöriges Maßnahmenpaket“ mit der Aufforstungsmaßnahme „Krummer Kamp“ erscheint sinnvoll. In diesen Bereichen sollte ein Waldgürtel die Abbauflächen einfassen und einbinden. Die gestaffelte Terminierung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im PFB orientiert sich insgesamt an den Eingriffen, die mit fortschreitender Abbautätigkeit ständig zunehmen. Während die Eingriffe sofort wirksam sind, benötigen die meisten Ausgleichsmaßnahmen längere Zeiträume, um wirksam zu werden. Insbesondere Bäume und Wald benötigen viele Jahrzehnte um ihre Wirkung zu entfalten.

Die im PFB festgesetzten Flächen zur Anlage von Wald sollen auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kompensieren, das infolge des Bodenabbaus beeinträchtigt wurde. Daher unterliegt die Verteilung der Flächen zur Anlage von Wald nicht der Beliebigkeit. Das ursprüngliche Konzept, das aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit nicht kurzfristig realisiert werden kann, ist daher langfristig sicherzustellen.

 

Maßnahme A 9

Die Maßnahme A 9, Anlage von Ackerrandstreifen auf 2,5 km Länge und in einer Breite von jeweils 3 m (= 0,75 ha), dient laut Maßnahmenblatt „der Aufwertung der Ackerflur für das Landschaftsbild und durch Schaffung von Brutgelegenheiten für Feldlerche und Rebhuhn und Standorten für den Großen Wiesenknopf als Lebensraum für Pflanzen und Tiere“. Die Maßnahme soll auf 7 Flurstücken in der Gemarkung Bilm durchgeführt werden. 6 Flurstücke befinden sich im Eigentum der Antragstellerin. Auf Flurstück 47, Flur 3, Gemarkung Bilm, (im Eigentum der Holcim AG) bewirtschaftet der BUND seit 1993 die Fläche in extensiver Form. Die Antragstellerin möchte daher auf die Streifen verzichten und die extensiv bewirtschaftete Fläche als Tauschfläche in den Änderungsantrag einbringen. Südlich angrenzend soll eine weitere Fläche vollständig aus der Nutzung genommen werden, so dass eine gebündelte Brachefläche von rd. 2,18 ha entsteht (0,75 ha an Ackerrandstreifen wurden gefordert). Die Stadt Sehnde kann sich diesen Flächentausch durchaus vorstellen, obwohl Brachen als Streifen intensiver auf die Fläche wirken als eine kompakte Fläche. 

Dem Pächter wurde die bisherige extensive Ackerbewirtschaftung des Flurstücks 47 in den letzten Jahren  im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen öffentlich gefördert. Es handelt sich somit nicht um eine vorgezogene bzw. bereits begonnene Ausgleichsmaßnahme. Das Pachtverhältnis wurde zum 31.12.2014 beendet.

 

Maßnahme „Aufforstung Krummer Kamp“

Die Maßnahme sollte bis Ende 2014 auf 5 Flurstücken in der Gemarkung Höver auf 22.631 m²  durchgeführt werden. Trotz umfangreicher Grundstücksverhandlungen befindet sich bisher nur ein Flurstück zu einer Größe von 3.287 m² im Eigentum der Antragstellerin. Durch andere Baumaßnahmen stehen hier jedoch nur 3.000 m² für Aufforstungen zur Verfügung. Es fehlen also 19.631 m² an Maßnahmenfläche. Es wird von der Antragstellerin ein alternatives Flurstück in der Gemarkung Bilm mit einer Größe von 15.832 m ² vorgeschlagen. Hier soll zügig eine Umsetzung der Aufforstung stattfinden. Es verbleibt noch ein Defizit von rd. 3.800 m², welches im Zeitraum bis zum 31.12.2025 durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden soll.

Die Stadt Sehnde hält diese räumlich zerstückelte Waldentwicklung und die zeitliche Verschiebung einer Teilfläche von ca. 1/5 der Gesamtfläche um mehr als 10 Jahre für fachlich nicht geeignet, hier stellt sich ein Maßnahmendefizit dar.

Es könnte jedoch eine Lösung dahingehend erzielt werden, wenn kurzfristig eine Waldentwicklung auf rd. 3.800 m² im Umfeld  einer bestehenden Waldfläche im Stadtgebiet Sehnde (nicht nur beschränkt auf das enge Umfeld der Abbaufläche sondern auch in anderen Zonen der Gemarkungen Höver und Bilm) umgesetzt werden könnte.

 

Antrag zur Maßnahme „Feldlerchenfenster“

Das Konzept zur Anlage von Feldlerchenfenstern ist gemäß Nebenbestimmung IV.5.28 des PFB fristgerecht 2010 vorgelegt worden. Die Maßnahme ist gemäß PFB bei Beginn des Abbaus im Erweiterungsgebiet auszuführen.

Dem Änderungsantrag ist zu entnehmen, dass die Holcim AG die ruderalisierten Vorfeldflächen des vorrückenden Bodenabbaugebietes als funktional gleichwertige Maßnahme für die örtliche Population der Feldlerchen ansieht, und daher die Umsetzung des Lerchenfensterkonzeptes vorerst als nicht notwendig betrachtet.

Es wurde daher von der Antragstellerin ein Alternativkonzept vorgelegt. Dieses artenschutzrechtliche Konzept ist von der UNB der Region Hannover zu prüfen und zu bewerten.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Lagepläne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Lagepläne zu Maßnahmen (353 KB)    
Stammbaum:
2015/0180   Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0180-1   Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage