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Vorlage - 2015/0170  

Betreff: Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
Hier: Straßen im Baugebiet "Rethmar-Süd" und die Straßen "Vor dem Dorf" und im Baugebiet "Salzburg" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
26.03.2015 
Sitzung des Ortsrates Rethmar (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
21.04.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.04.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Rohrbeckweg
Von-Rutenberg-Anger
Von-Uslar-Weg
Blanckeweg
Sonnenbergweg
Voigtländer-Weg
Eltz-Weg
Gutsstraße
Vor dem Dorf
Salzburg

Beschlussvorschlag:

1.)

a) Der Ortsrat Rethmar  empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat  beschließt: 1.)Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11

 

- Rohrbeckweg   mit den Flurstücken  15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09;  

            55/17(teilweise)

- Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28

- Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)

- Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18

- Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)

- Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)

- Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64

- Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung

            mit den Flurstücken 67/15(ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf

            einen 1 m breiten Streifen ) und 65/60, 65/62,  65/66, 65/68

 

 

2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

                               Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12

3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6

     Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,  

     199/52, 199/63, 199/67

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

                          -       und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56

beschränkt auf den Fußgängerverkehr –                                                  zu widmen.

 

 


Sachverhalt:

Die Verkehrsflächen im Baugebiet „Rethmar -Süd“ sowie die Straße im Baugebiet „Bergfeld-Süd“ -Vor dem Dorf- und im Baugebiet „Salzburg“ im Ortsteil Rethmar sind abschließend hergestellt.

Die Straßen sind danach gemäß § 6 des Nieders.Straßengesetzes (NStrG)dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Dies betrifft die in der Gemarkung Rethmar im Folgenden genannten Straßen:

Rohrbeckweg, Von-Rutenberg-Anger, Von-Uslar-Weg, Blanckeweg, Sonnenbergweg, Voigtländer-Weg, Eltz-Weg und südl. Teil der Gutsstraße,  Vor dem Dorf  und  Salzburg

 

Der westlich der  Gutsstraße gelegene Grünstreifen wurde teilweise nicht in den zu widmenden Bereich mit einbezogen, da hier die Veräußerung (bis auf einen 1 m breiten Streifen)an die anliegenden Grundstückseigentümer beabsichtigt ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK – Auszüge - Planskizzen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rohrbeckweg (675 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Von-Rutenberg-Anger (585 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Von-Uslar-Weg (562 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Blanckeweg (493 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Sonnenbergweg (459 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Voigtländer-Weg (619 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Eltz-Weg (643 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Gutsstraße (685 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Vor dem Dorf (597 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Salzburg (627 KB)