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Vorlage - 2015/0136  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in verschiedenen Straßen in Sehnde, OT Ilten, Rethmar und Sehnde
hier: Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) und Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 2 ABS
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.02.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Erlengrund
Glückauf Straße
Hugo-Remmert-Straße
Im Osterfeld
Sängergasse
Wilhelm-Gisbertz-Straße
Bergfeld Süd
Leonhardring
Ringstraße
Borsigring
Am Steinwedeler Wald
Am Trendelkamp

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

b) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

    Der Beschluss der Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 ABS zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende

    Teileinrichtungen gefasst:

Ilten, Straßenbeleuchtung:  „Erlengrund“, „Glückauf Straße“, „Hugo-Remmert-Straße“, „Im Osterfeld“, „Sängergasse“ und „Wilhelm-Gisbertz-Straße“

Rethmar, Straßenbeleuchtung: „Bergfeld Süd“, „Leonhardring“ und „Ringstraße"

Sehnde, Straßenbeleuchtung: „Borsigring“, „Am Steinwedeler Wald“ und „Am Trendelkamp“

 

Weiterhin wird der Beschluss der Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 2 ABS in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende Teileinrichtungen gefasst:

 Sehnde, Straßenbeleuchtung: „Borsigring“

 

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt den Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung für die im o.g. Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen in den jeweiligen Ortsteilen, als Voraussetzung der Beitragserhebung vor.

Begründung:

Der Teilausbau hinsichtlich der(LED-) Beleuchtung wurde in den im Beschlussvorschlag genannten Straßen in den Ortsteilen Sehnde, Ilten und Rethmar im Jahr 2013 abgeschlossen. Auf Grund der Ausbaubeitragssatzung vom 20.12.2001 in der zurzeit gültigen Fassung besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahmen und dem Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung entstehen zu lassen. Da ein weiterer Ausbau der o. g. Straßen derzeit nicht vorgesehen ist, sollte im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Teilabrechnung genutzt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK- Auszüge

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erlengrund (55 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Glückauf Straße (69 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Hugo-Remmert-Straße (45 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Im Osterfeld (48 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Sängergasse (42 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Wilhelm-Gisbertz-Straße (50 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Bergfeld Süd (48 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Leonhardring (44 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Ringstraße (72 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Borsigring (83 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich Am Steinwedeler Wald (77 KB)    
Anlage 12 12 öffentlich Am Trendelkamp (63 KB)