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Vorlage - 2015/0125  

Betreff: Ernennung des Ortsbrandmeisters und stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethmar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
04.02.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.02.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die erneute Ernennung von Diethelm Huch zum Ortsbrandmeister und Siegfried Freitag zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar für die Zeit vom 01.04.2015 bis 31.03.2021

 


Sachverhalt:

Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters Diethelm Huch und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters Siegfried Freitag endet am 31.3.2015 durch Zeitablauf.

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Rethmar hat am 24.1.2015 beide zur erneuten Ernennung durch den Rat der Stadt Sehnde vorgeschlagen. Die Bestätigung erfolgte mit großer Mehrheit. Aus diesem Grunde und der Tatsache, dass der zuständige Fachausschuss bereits sehr bald tagt, hat der Ortsbürgermeister, Herr Matthias Jäntsch, auf die kurzfristig anzuberaumende Ortsratssitzung verzichtet.

Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren

(Feuerwehrverordnung - FwVo -) geforderten Voraussetzungen für die Übertragung der

Funktion werden von Herrn Huch und Herrn Freitag erfüllt.

Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: