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Vorlage - 2014/0110  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in verschiedenen Straßen in Sehnde, OT Evern , Haimar, Höver, Klein Lobke, Müllingen
hier: Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
11.12.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gartenweg
Am Haspelweg
Zum Kanal
Brunnenstraße
Bürgermeister-Köhler-Straße
Güldenbuschweg
Hoverdengasse
Im Stiegfeld
Schützenstraße
Klingenberg
Schlosserberg
Wegstraße
Goldener Winkel
Hasselweg
Müllinger Straße

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

b) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

    Der Beschluss der Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 ABS zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende

    Teileinrichtungen gefasst:

Evern, Straßenbeleuchtung:  „Gartenweg“,

Haimar, Straßenbeleuchtung:„Am Haspelweg“, „Zum Kanal“,

Höver, Straßenbeleuchtung: „Brunnenstraße“, „Bürgermeister-Köhler-Straße“, „Güldenbuschweg,“ „Hoverdengasse“, „Im Stiegfeld“ und „Schützenstraße“

Klein Lobke, Straßenbeleuchtung: „Klingenberg“, „Schlosserberg“, „Wegstraße“

Müllingen, Straßenbeleuchtung: „ Goldener Winkel“, „ Hasselweg“, „Müllinger Straße“

 

 


Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt den Ausspruch der Aufwandsspaltung für die im o.g. Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen in den jeweiligen Ortsteilen vor.

 

Begründung:

Der Teilausbau hinsichtlich der(LED-) Beleuchtung wurde in den im Beschlussvorschlag genannten Straßen in den Ortsteilen Evern, Haimar, Höver, Kl. Lobke, und Müllingen im Jahr 2013 abgeschlossen. Auf Grund der Ausbaubeitragssatzung vom 20.12.2001 in der zurzeit gültigen Fassung besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahmen und dem Ausspruch der Aufwandsspaltung entstehen zu lassen. Da ein weiterer Ausbau der o. g. Straßen derzeit nicht vorgesehen ist, sollte im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Teilabrechnung genutzt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK - Auszüge

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gartenweg (67 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Am Haspelweg (49 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Zum Kanal (37 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Brunnenstraße (41 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Bürgermeister-Köhler-Straße (48 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Güldenbuschweg (79 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Hoverdengasse (44 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Im Stiegfeld (101 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Schützenstraße (70 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Klingenberg (39 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich Schlosserberg (44 KB)    
Anlage 12 12 öffentlich Wegstraße (39 KB)    
Anlage 13 13 öffentlich Goldener Winkel (46 KB)    
Anlage 14 14 öffentlich Hasselweg (51 KB)    
Anlage 15 15 öffentlich Müllinger Straße (58 KB)