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Vorlage - 2014/0105  

Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
03.12.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
11.12.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht 2011, Bilanz, Ges.ergebnis- u. Ges.finanzrg., Rechensch.bericht

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,
    die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltjahr 2011 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomvG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.079.936,40 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde gemäß der §§ 155 und 156 NkomVG durchgeführt.

 

Der Bereich der technischen Prüfung wird gemäß Vereinbarung durch das Rechnungsprüfungs-amt der Region Hannover wahrgenommen. Die Ergebnisse der Prüfung für das Haushaltsjahr 2011 sind mit gesondertem Schlussbericht vom 20.01.2014 in der Vorlage Nr. BV/2014/0038 dargestellt. Dieser Prüfungsbericht wird damit Bestandteil der Kenntnisnahme, der Beschlussfassung und der Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde ist in dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Schlussbericht enthalten. Demnach schließt das Haushaltsjahr 2011 mit einem Überschuss in Höhe von 3.809.842,31 € ab. Dieser teilt sich in einen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 3.079.936,40 € und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € auf. Die erhebliche Abweichung gegenüber der Haushaltplanung 2011 ist im Schlussbericht sowie insbesondere im beigefügten Rechenschaftsbericht im Einzelnen erläutert. Weiterhin ist die Bilanz zum 31.12.2011 sowie die Gesamtergebnis- und die Gesamtfinanzrechnung für 2011 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2011:

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir den Schlussbericht zum Jahres-abschluss der Stadt Sehnde zum 31.12.2011 am 26.11.2014 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2011 und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

 

Im Anschluss an der Erstellung des Schlussberichtes nimmt der Bürgermeister, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsanmerkungen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

 

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2011 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:

 

Anmerkung zu Punkt 2.4 - Steuerung:

 

„Die Kosten- und Leistungsrechnung wurde nicht vollständig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eingesetzt.“

 

Stellungnahme:

Die Einführung einer rechtlich geforderten flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung ist eine sehr komplexe Thematik, die nicht innerhalb weniger Monate oder aus weniger Jahre vollständig umsetzbar ist. Von daher war der Aufbau dieser flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung zum Beginn des Haushaltsjahres 2011 nicht möglich. Der Aufbau dieses Steuerungselementes in der Haushaltswirtschaft ist bis heute nicht abgeschlossen, wird aber sukzessive vorangetrieben.

 

„Ziele und Kennzahlen wurden nicht zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgs-kontrolle des jährlichen Haushalts genutzt.“

 

Stellungnahme:

Auf Grund der erheblichen Umstellungsarbeiten von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Rechnungswesen, standen erforderliche Ressourcen für die Erarbeitung von Zielen und Kennzahlen für den ersten doppischen Haushalt nicht zur Verfügung. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 die ersten wesentlichen Produkte für die einzelnen Teilhaushalte benannt du damit auch erste Ziele und Kennzahlen festgelegt. Diese kamen jedoch erst im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung und -ausführung des Haushaltsjahres 2011 zum Tragen.

 

Feststellung des Jahresabschlusses:

 

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Schluss-bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde sowie der Stellungnahme des Bürger-meisters zu diesem Bericht dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 NKomVG die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat gravierende Fehler und Mängel nicht festgestellt. Gegen die Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2011, Bilanz zum 31.12.2011, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 2011, Rechenschaftsbericht 2011

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfungsbericht 2011, Bilanz, Ges.ergebnis- u. Ges.finanzrg., Rechensch.bericht (2617 KB)