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Vorlage - 2014/0087Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss: Der Beschluss der Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 ABS zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende Teileinrichtungen gefasst: Bilm, Straßenbeleuchtung: „Schlesische Straße“, „Am Denkmal“, „Die Gasse“, „Freien Straße“, „Im Winkel“, „Kalkenstraße“, „Kreuzstraße“, „Reuteranger“ und „Rote Reihe“ Bolzum, Straßenbeleuchtung:„An der Weide“, „Boltessemstraße“, „Burgstraße“, „Eichstraße“, „Gerhart-Hauptmann-Straße“, „Hildesheimer Weg“ und „Kleiner Mühlenberg“ Dolgen, Straßenbeleuchtung: „Ost –West-Straße(K 136)“, „Haimarer Straße“ und „Hagenburgring“ Dolgen, Fahrbahn: „Friedenstraße“, „Ost-West-Straße“
Weiterhin wird der Beschluss der Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 2 ABS in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende Teileinrichtungen gefasst: Bilm, Straßenbeleuchtung: „Freien Straße“
Sachverhalt:Die Verwaltung schlägt den Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung für die im o.g. Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen der Straßen in den jeweiligen Ortsteilen vor.
Begründung: Der Teilausbau hinsichtlich der(LED-) Straßenbeleuchtung wurde in den im Beschlussvorschlag genannten Straßen in den Ortsteilen Bilm und Bolzum und Dolgen im Jahr 2013 abgeschlossen. In den Straßen Ost-West-Straße und Friedenstraße in Dolgen wurden im Jahr 2014 die Fahrbahnen hergestellt. Auf Grund der Ausbaubeitragssatzung vom 20.12.2001 in der zurzeit gültigen Fassung besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahmen und dem Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung entstehen zu lassen. Da ein weiterer Ausbau der o. g. Straßen derzeit nicht vorgesehen ist, sollte im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Teilabrechnung genutzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszüge
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