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Vorlage - BV/2014/0024  

Betreff: Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Wassel der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Wassel Vorberatung
21.10.2014 
Sitzung des Ortsrates Wassel geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug FNP-Wassel2A

Beschlussvorschlag:

Für die in der Beschlussvorlage BV/2014/0024 genannten Flächen soll das Verfahren zur Änderung bzw. Überarbeitung des Flächennutzungsplans weitergeführt werden.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage der gemeinsam mit dem Pestel – Institut erarbeiteten Leitlinie soll der Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde überarbeitet und angepasst werden. Hierzu hat im August / September 2009 zusammen mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Feuerwehr und Umwelt und den jeweils dazu geladenen Ortsräten eine umfangreiche Bereisung aller Ortsteile stattgefunden, in der einzelne Flächen betrachtet wurden.

 

Der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wurde im April 2011 nach länger andauernden und ausführlichen Diskussionen v.a. mit der Region Hannover, Team Städtebau und Regionalentwicklung, abgeschlossen. Die dabei aufzunehmenden Anregungen und Bedenken werden nun in einer Drucksache dargestellt, die mit einem Entwurfsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung abschließt.

 

Begründung

Die zur Diskussion stehenden Flächen wurden für die Bereisung in Arbeitsunterlagen dargestellt und jeweils vor Ort diskutiert. Es wurden im Beteiligungsverfahren zunächst alle besprochenen Flächen weiter betrachtet, sowohl neue und konkretere Siedlungsüberlegungen als auch in einer späteren Zeitspanne in Aussicht genommene Vorschauflächen, bei denen der Zeithorizont über 2015 hinausgeht. In diesem Verfahrensschritt ging es auch darum, eine generelle Aussage der Träger öffentlicher Belange zu allen Flächen zu erhalten bzw. schon frühzeitig Aussagen zu nicht realisierbaren Planungsentwicklungen mitgeteilt zu bekommen.

 

Im Beteiligungsverfahren hat sich herausgestellt, dass in Wassel im wirksamen FNP noch ca. 21.468 m² Potenzialflächen dargestellt sind. Durch die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 937Maschstraße Westsind weitere 1.675 qm an Baufläche im Flächennutzungsplan hinzugekommen. Davon liegen rd. 1.300 qm außerhalb der Siedlungsfläche. Diese rd. 1.300 qm sind nicht in der Potentialfläche für Wassel enthalten.

Für Wassel sind Änderungswünsche zum Flächennutzungsplan vorgetragen worden.  Es besteht der Wunsch im Flächennutzungsplan dargestellte Grünflächen im Bereich „Große Kampstraße“ auf der Nordseite in zweiter Reihe als Baufläche darzustellen. Auch wurden Flächen im Bereich der Fläche I  der Stadt Sehnde für eine Siedlungserweiterung zum Kauf angeboten. Alle diese Flächen sind im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt. Mit diesen Flächen würde sich die Potentialfläche weiter erhöhen.

Nach raumordnerischen Beurteilung der Region Hannover auf der Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 wird für Wassel eine vorhandene Siedlungsfläche von 292.656 qm angerechnet. Daraus errechnet sich ein Basiszuschlag von 14.633 qm (5% der Siedlungsfläche) für die weitere Entwicklung von Wassel. Mit rd. 21.468 qm an Potentialfläche wird der Basiszuschlag für Wassel nach der raumordnerischen Beurteilung der Region Hannover auf der Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 weit überschritten. Nach Abzug es Basiszuschlags von rd. 14.633 qm verbleibt ein Überhang von rd. 6.835 qm der raumordnerischen Beurteilung. Dieser Überhang hat Bestandsschutz, neue Bauflächen im Flächennutzungsplan können aufgrund des Überhangs in Wassel nicht ausgewiesen werden. Bei Änderung bzw. Verschiebung der Potentialflächen entfällt der Bestandsschutz.

 

 

Folgende Bauflächen im Flächennutzungsplan werden im Ortsteil Wassel als potentielle Entwicklungsflächen gerechnet:

-  Fläche 1:              Gärten: Baugebiet „Vor dem Holze“, Ostseite, und  

 Angrenzende Grundstücke Rethener Straße, Nordseite   rd.      5.298 m²

-  Fläche 2:  Rethener Straße, Nordseite, letztes Grundstück im Osten rd.        861 m²

-  Fläche 3:              Rethener Straße/Große Kampstraße 

              Hinterer Bereich – 2 Reihe  rd.     3.556 m²

-  Fläche 4:               Hinterstraße, Westseite rd.     3.609 m²

-  Fläche 5:              Maschstraße Ost, hinterer Bereich  rd.     2.173 m²             

-  Fläche 6:              Osterkampsweg, Nordwesten rd.     1.833 m²

-  Fläche 7:              Klappenweg, Südosten rd.     4.138 m²             

 

Summe der Flächen: rd.   21.468 m²

 

-  Fläche I:              nördlich der Bebauung Rethener Straße, Nordseite und

              östlich des Baugebietes „Vor dem Holze“ rd.    14.472 m²             

Gesamtsumme der Flächen: rd.   35.940 m²

 

-  Fläche A:              Bebauungsplan Nr. 937Maschstraße West“,

              südlicher Teil  rd.     1.300 m²

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen in ihrem Bestand zu belassen.  

 

 

Anmerkungen:

1) Bei der Fläche 1 handelt es sich um Hausgärten

2) Die Fläche 2 liegt im Geltungsbereich der Satzung nach § 34 (4) BauGB (Abrundungssatzung) „Rethener Straße Nord“ und ist bereits bebaut.

3) Für die Fläche 4 liegt eine Bauvoranfrage zur Bebauung vor.

4) Die Fläche 5 liegt im Geltungsbereich der Satzung nach § 34 (4) BauGB (Abrundungssatzung) „Große Kampstraße/Maschstraße/Osterkampsweg“. Bei Herausnahme der Fläche wäre ein Verfahren zur Aufhebung der Satzung in diesem Bereich erforderlich.

5) Die Fläche 6, Westfläche, liegt im Geltungsbereich der Satzung nach § 34 (4) BauGB (Abrundungssatzung) „Große Kampstraße/Maschstraße/Osterkampsweg“. Bei Herausnahme der Fläche ist ein Verfahren zur Aufhebung der Satzung in diesem Bereich erforderlich.

Die Ostfläche der Fläche 6 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 931 „Eulenburg“. Nach Bebauungsplan ist die Fläche nicht mit einem Haus bebaubar.

6) Die Fläche 7 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 931 „Eulenburg“.

 

7) Die Fläche A ist im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 937 „Maschstraße West“ realisiert worden, ist aber bei der Potentialfläche für die Eigenentwicklung nicht berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Darstellung der Potentialflächen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug FNP-Wassel2A (199 KB)