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Vorlage - BV/2014/0023  

Betreff: Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ortsteile Dolgen, Evern und Haimar der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
17.07.2014 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug FNP-Dolgen
Auszug FNP-Evern
Auszug FNP-Haimar

Beschlussvorschlag:

Für die in der Beschlussvorlage BV/2014/0027 genannten Flächen soll das Verfahren zur Änderung bzw. Überarbeitung des Flächennutzungsplans weitergeführt werden.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage der gemeinsam mit dem Pestel – Institut erarbeiteten Leitlinie soll der Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde überarbeitet und angepasst werden. Hierzu hat im August / September 2009 zusammen mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Feuerwehr und Umwelt und den jeweils dazu geladenen Ortsräten eine umfangreiche Bereisung aller Ortsteile stattgefunden, in der einzelne Flächen betrachtet wurden.

 

Der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wurde im April 2011 nach länger andauernden und ausführlichen Diskussionen v.a. mit der Region Hannover, Team Städtebau und Regionalentwicklung, abgeschlossen. Die dabei aufzunehmenden Anregungen und Bedenken werden nun in einer Drucksache dargestellt, die mit einem Entwurfsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung abschließt.

 

Begründung

Die zur Diskussion stehenden Flächen wurden für die Bereisung in Arbeitsunterlagen dargestellt und jeweils vor Ort diskutiert. Es wurden im Beteiligungsverfahren zunächst alle besprochenen Flächen weiter betrachtet, sowohl neue und konkretere Siedlungsüberlegungen als auch in einer späteren Zeitspanne in Aussicht genommene Vorschauflächen, bei denen der Zeithorizont über 2015 hinausgeht. In diesem Verfahrensschritt ging es auch darum, eine generelle Aussage der Träger öffentlicher Belange zu allen Flächen zu erhalten bzw. schon frühzeitig Aussagen zu nicht realisierbaren Planungsentwicklungen mitgeteilt zu bekommen.

 

Dolgen:

Im Beteiligungsverfahren hat sich herausgestellt, dass in Dolgen im wirksamen FNP noch ca. 24.862 qm Potenzialflächen dargestellt sind. Nach raumordnerischem Vertrag zur Entwicklung der östlichen Ortsteile muss eine Baufläche von rd. 2.010 qm zurückgenommen werden. Damit verbleibt eine Potentialfläche von rd. 22.852 qm. Im Rahmen der Eigenentwicklung wurden durch den Bebauungsplan Nr. 152Friedenstraße“ bereits rd. 3.623 qm neue Flächen in Anspruch genommen. Mit den rd. 24.862 qm wird der Basiszuschlag (5% der Siedlungsfläche) für Dolgen (= 10.200 qm) nach der raumordnerischen Beurteilung der Region Hannover auf der Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 weit überschritten und darüber hinaus sogar ein etwaiger Ermessenszuschlag (7% der Siedlungsfläche = 14.280 qm). Nach Abzug der rd. 2.010 qm aufgrund des raumordnerischen Vertrages und des Basiszuschlags von rd. 10.200 qm verbleibt ein Überhang von rd. 12.652 qm der raumordnerischen Beurteilung. Dieser Überhang hat Bestandsschutz, neue Bauflächen im Flächennutzungsplan können aufgrund des Überhangs in Dolgen nicht ausgewiesen werden.

 

Folgende Bauflächen im Flächennutzungsplan werden im Ortsteil Dolgen als potentielle Entwicklungsflächen gerechnet:

-  Fläche 1:              Flächen der Gärtnerei westlich des Ginsterweges rd.    12.090 qm

-  Fläche 2:  Am westlichen Ende der Lindenallee rd.     1.320 qm

-  Fläche 3:              Am nordöstlichen Ende der Friedenstraße rd.        953 qm

-  Fläche 4:               östlich der Friedenstraße, hinterer Bereich rd.     1.360 qm

-  Fläche 5:              südöstlich der Fliederstraße, hinterer Bereich  rd.     3.171 qm             

(westlich am Sportplatz angrenzend.)

-  Fläche 6:              Haimarer Straße, Ortseinfahrt aus Haimar, östlich Seite rd.     2.344 qm             

-  Fläche A:              Bebauungsplan Nr. 152 „Friedenstraße“, südlicher Teil  rd.     3.625 qm             

Summe der Flächen: rd.   24.863 qm

 

 

Die Verwaltung empfiehlt die Fläche 5 herauszunehmen, um die Vorgaben aus dem raumordnerischen Vertrag zu erfüllen. Bei der Fläche handelt es sich um Sportplatzflächen und Gartenflächen.

 

Anmerkungen:

1) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2011 für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Ginsterweg“ auf der Fläche 1 ausgesprochen.

2) Für eine Fläche Ecke Kutscherstraße/Haimarer Straße hat sich der Ortsrat in seiner Sitzung am 23.05.2011 für die Änderung des Flächennutzungsplans und der Darstellung einer Baufläche ausgesprochen. Zurzeit stellt der Flächennutzungsplan hier eine Grünfläche dar. Die Fläche liegt innerhalb der raumordnerisch festgelegten Siedlungsfläche

3) Die Fläche 3 liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 34 (4) BauGB (Abrundungssatzung)

4) Der südliche Teil der Fläche 5 an der Südstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 „Südstraße“. Der Bebauungsplan setzt für diese Fläche von ca. 700 qm eine Maßnahmenfläche und eine Anpflanzungsfläche fest. Die Fläche ist damit nicht bebaubar.

5) Für die Fläche 6 gibt es einen positiven Bauvorbescheid

6) Ein Grundstück im Bebauungsplangebiet „Friedenstraße (Fläche A) dient als Ausgleich für die Überbauung anderer Grundstücke und ist daher nicht bebaubar.

 

 

Evern:

Im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplans sind Bauflächen von rd. 22.300 qm nördlich der Bebauung der Straße „Stiegfeldweg“ herausgenommen worden.  Für rd. 16.100 qm sollen beidseitig entlang K 135 (Jägerstraße), Ortsdurchfahrt Richtung Lehrte, zwei neue Bauflächen ausgewiesen werden. Daraus ergibt sich eine Rücknahme von rd. 6.200 qm.

Nach raumordnerischem Vertrag zur Entwicklung der östlichen Ortsteile muss eine Baufläche von rd. 2.323 qm zurückgenommen werden. Diese Fläche kann mit der Rücknahme der rd. 6.200 qm verrechnet werden.

 

Mit den verbleibenden, im Flächennutzungsplan dargestellten Potentialflächen von rd. 6.773 qm und die im überarbeiteten Flächennutzungsplan als Baufläche neu ausgewiesenen Bauflächen vom rd. 16.088 qm sowie der bereits in Anspruch genommenen Fläche von rd. 2.997 qm der Abrundungssatzung „Eichenkamp Südwest“ ergibt sich eine Potentialfläche von rd. 25.857 qm. Mit den rd. 25.857 qm wird der Basiszuschlag (5% der Siedlungsfläche) für Evern (= 13.575 qm) nach der raumordnerischen Beurteilung der Region Hannover auf der Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 weit überschritten und darüber hinaus sogar ein etwaiger Ermessenszuschlag (7% der Siedlungsfläche = rd. 19.000 qm). Nach Abzug des Basiszuschlags von rd. 13.575 qm verbleibt ein Überhang von rd. 12.282 qm der raumordnerischen Beurteilung. Nach der raumordnerischen Beurteilung dürfen nur neue Bauflächen von insgesamt 3.805 qm ausgewiesen werden.

Ein Überhang durch bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen hat Bestandschutz. Dieses würde für die rd. 20.000 qm herausgenommenen Bauflächen nach Abzug der durch den raumordnerischen Vertrag herauszunehmenden Fläche von rd. 2.300 qm zutreffen.

 

Folgende Bauflächen im Flächennutzungsplan werden im Ortsteil Dolgen als potentielle Entwicklungsflächen gerechnet:

-  Fläche 1:              Nordseite der Straße „Stiegfeldweg“ rd.      1.945 qm

(im Bebauungsplan Nr. 111 „Am Sportplatz“)

-  Fläche 2:  liegt am Weg zum Friedhof (Friedhofsweg) rd.     4.827 qm

-  Fläche I:              auf der Westseite der Jägerstraße (K 135) rd.     5.944 qm

- Westseite der Ortsdurchfahrt Richtung Lehrte

-  Fläche II:               auf der Ostseite der Jägerstraße (K 135) rd.   10.144 qm

- Ostseite der Ortsdurchfahrt Richtung Lehrte

-  Fläche A:              Verlängerung der Straße Eichenkamp nach Süden  rd.     2.997 qm             

(im Geltungsbereich einer Abrundungssatzung)

Summe der Flächen: rd.   25.857 qm

 

 

Die Verwaltung empfiehlt die Fläche 2 mit rd. 4.800 qm herauszunehmen und die Flächen I und  II auf rd. 8.600 qm insgesamt zu reduzieren neu als Baufläche auszuweisen.

 

Anmerkungen:

1) Die Fläche 1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 111 „Am Sportplatz“. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich keine überbaubare Fläche fest. Die Fläche ist daher nicht bebaubar. Zur Bebauung muss der Bebauungsplan geändert werden. 

2) In der Fläche 2 liegt der Dorfteich. Nördlich des Dorfteiches beidseitig des Weges hat eine ansässige Firma ihren befestigten Lagerplatz. Im Südwesten wird der südliche Teil der Fläche als Parkplatz für das angrenzende Grundstück benutzt, von den rd. 4.800 qm sind nur rd. ein Viertel noch nutzbar.

3) Die Fläche A liegt im Geltungsbereich der Satzung nach § 34 (4) BauGB (Abrundungssatzung) „Eichenkamp Südwest“.

4) Flächen der Fläche I, die an die Straße „Friedhofsweg“ grenzen, werden von einer ansässigen Firma als Stell- und Lagerplatz genutzt.

5) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2012 für die Ausweisung neuer Bauflächen für Evern ausgesprochen. 

 

 

 

Haimar:

Im Beteiligungsverfahren hat sich herausgestellt, dass in Haimar im wirksamen FNP noch ca. 19.933 qm Potenzialflächen dargestellt sind. Nach raumordnerischem Vertrag zur Entwicklung der östlichen Ortsteile muss eine Baufläche von rd. 5.300 qm zurückgenommen werden. Mit Reduzierung der im Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche zwischen der Straße „Zum Kanal“ und der Dolgener Straße um rd. 4.050 qm müssen noch rd. 1.325 qm nach dem raumordnerischen Vertrag herausgenommen werden. Nach Abzug der 1.325 qm verbleibt noch eine Potentialfläche von rd. 18.670 qm. Mit den rd. 18.670 qm wird der Basiszuschlag (5% der Siedlungsfläche) für Haimar (= 15.917 qm) nach der raumordnerischen Beurteilung der Region Hannover auf der Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 überschritten. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen in Haimar bleiben aber unter einen etwaigen Ermessenszuschlag (7% der Siedlungsfläche = 22.284 qm). Der Überhang an dargestellten Bauflächen in Haimar hat Bestandsschutz, neue Bauflächen im Flächennutzungsplan können aufgrund des Überhangs nicht ausgewiesen werden.

 

 

Folgende Bauflächen im Flächennutzungsplan werden im Ortsteil Haimar als potentielle Entwicklungsflächen gerechnet:

-  Fläche 1:              Gärtnereiflächen (Nordteil) westlich angrenzend an den  rd.      6.543 qm

alten Friedhof, südlich des Baugebietes „Mühlenwinkel“

-  Fläche 2:  Im Norden der Straße „Zum Kanal“, Ostseite rd.     4.010 qm

-  Fläche 3:              Hinterer Teil der Grundstücke „Haimarer Straße 9 + 11“ rd.     1.193 qm

-  Fläche 4:               Ostseite Ortsdurchfahrt Richtung Harber (Festplatz)  rd.      2.286 qm

-  Fläche 5:              Gärtnereiflächen (Südteil) westlich angrenzend an den  rd.      5.900 qm

alten Friedhof, südlich angrenzend an Fläche 1

Summe der Flächen: rd.   19.933 qm

 

 

Die Verwaltung empfiehlt die Flächen 1 um die im Bebauungsplan Nr. 137 „Mühlenfeld“ festgesetzte Grünfläche zu reduzieren, um die Vorgaben aus dem raumordnerischen Vertrag zu erfüllen.

 

Anmerkungen:

1) Von der Fläche 1 liegt der nördliche Teil (Dreiecksfläche) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 137 „Mühlenfeld“. Der Bebauungsplan setzt hier eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ fest. Die Fläche hat eine Größe von 1.392 qm.

2) Bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans wurde die Fläche 2 um ca. die Hälfte reduziert.

3) Die Fläche 3 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 131 „Am Dorfe“. Die Flächen sind Hausgärten und weisen keine überbaubaren Flächen aus.

4) Die Fläche 4 wird zurzeit als Festplatz genutzt.

5) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2012 für die Ausweisung neuer Bauflächen für Haimar ausgesprochen.

6) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar hat sich in seiner Sitzung am 06.11.2013 für die Entwicklung eines neuen Baugebietes westlich des Baugebietes „Mühlenfeld“ ausgesprochen. 

Die  Ausweisung von neuen Bauflächen im Flächennutzungsplan für Haimar ist im Rahmen des RROP 2005 nicht möglich.

 

 

 

Rechtliche Auswirkungen

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Finanzielle Auswirkungen

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Darstellung der rechtswirksamen Fassung des FNP (= alte Darstellung) und Entwurf zur Änderung des FNP (= neue Darstellung).

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug FNP-Dolgen (133 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Auszug FNP-Evern (139 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Auszug FNP-Haimar (140 KB)