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Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  

Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 9
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der öffentlichen Sitzung findet in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung statt. Die öffentliche Sitzung beginnt somit um 18.00 Uhr.
2023/0307 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Günther stellt anhand einer Präsentation die Jahresrechnungr das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Sehnde vor.


Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse wie folgt zu fassen.

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 652.807,07 € wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.509.677,24 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en