Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
Ortsbürgermeister Dr. Lesemann führt kurz in den Sachverhalt ein.
Nach kurzer Beratung stimmt der Ortsrat ab.
Beschluss:
Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360 m², derzeit Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (ehemaliger Spielplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
5 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |