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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) hier: Widmung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges "Trendelkampsweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde  

Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:13 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
2022/0098 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
hier: Widmung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges "Trendelkampsweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird ohne Beratung abgestimmt.


Beschluss:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Das Teilstück des Wirtschaftsweges „Trendelkampsweg“, in der Gemarkung Sehnde mit der Flurbezeichnung „Am Trendelkampe“, Flur 22, Flurstück 18/2, wird gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en