Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld", 4. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:13 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
2022/0094 Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld", 4. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2022/0094 zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „dtorfeld“. Fragen der Ortsratsmitglieder werden von ihr beantwortet.


Beschluss:
a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und §§ 3, 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 3 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 3 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 3 zur Beschlussvorlage 2022/0094 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld“, 4. Änderung, als Satzung und die Begründung dazu.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en