Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Ernennung der stellvertretenden Stadtfeuerwehrführung
Anmerkung: in dem Beschlussvorschlag ist ein redaktioneller Fehler enthalten. Die Amtszeit eines stellvertretenden Stadtbrandmeisters ist auf 6 Jahre festgelegt. Dies ergibt sich direkt und zwingend aus § 20 Niedersächsisches Brandschutzgesetz. Von daher muss der Beschlussvorschlag lauten: …für die Zeit vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2028… Beschluss: a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt, Herrn Sven Grabbe mit Ablauf des 31. Mai 2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Zweiter stellvertretender Stadtbrandmeister zu entlassen und ihn unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2028 zum stellvertretenden Stadtbrandmeister zu ernennen.
Abstimmungsergebnis:
|