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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder Prof. Dr. Karl Friehs und Philipp Markus
Ortsbürgermeisterin Dr. Silke Lesemann weist die Ortsratsmitglieder Prof. Dr. Karl Friehs und Philipp Markus gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.
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