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Auszug - Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)
Frau Strauß stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Neuen Änderungen der Nutzungssatzung vor. Während der Sitzung wird der Kriterienkatalog der Stadt Sehnde als Tischvorlage verteilt.
Frau Strauß erläutert, dass der Grund für die Änderungen unter anderem ein Gerichtsverfahren im letzten Jahr sei, wo der Kitaverwaltung nahegelegt wurde, die Nutzungssatzung bezüglich des Vergabeverfahrens anzupassen. Das Gericht hat den Hinweis gegeben, dass wir keine Frist für die Anträge haben. Daher soll die Frist für die Kindergärten und Krippen auf den 31.01. und für die Hort auf dem 31.12. gelegt werden. Um bei der ,,ersten“ Vergaberunde berücksichtigt zu werden und somit die Größtmögliche Chance auf ihren Wunschplatz zu haben, müssten die Eltern diese Frist einhalten.
Es kommt eine Diskussion auf, bezüglich der Flexikinder für die Anmeldefrist der Horte. Da die Anmeldefrist vor dem Datum der Entscheidung für oder gegen die Einschulung (01.05.) liegt.
Frau Strauß würde gerne noch einen Punkt mit in die Satzung aufnehmen, der noch nicht im Entwurf eingepflegt wurde. Der die Eltern darauf hinweist, dass sie verpflichtet sind Änderungen zwischen Antragsstellung und Antragsfrist, die Einfluss haben auf die Punktvergabe uns mitzuteilen. Dieses steht bereits auch schon in der von uns versendeten Eingangsbestätigung.
Es kommen einige Nachfragen bezüglich des Ausschlussverfahrens (§7 und §8) wie ein Ausschluss seitens der Verwaltung aussieht, wie das Vorgehen ist und wie ein Ausschluss vollzogen wird. Frau Strauß erläutert dies sachlich.
Des Weiteren wird in §5 Punkt 3 der 2. Satz gestrichen.
Beschluss:
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) fassen.
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Neufassung der „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)“ zum 01.04.2022 .
Abstimmungsergebnis:
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