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Auszug - Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)  

Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 5
Gremium: Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet für sämtliche Teilnehmenden nach der 3G-Regel statt. Bitte bringen Sie ein Zertifikat über den vollständigen Impfschutz, einen gültigen Genesenen-Nachweis oder eine max. 24 Stunden alte negative Corona-Testbescheinigung mit. Nähere Information hierüber finden Sie seit dem 06.12.2021 auch auf unserer Internetseite: www.sehnde.de/portal/bekanntmachungen/3g-reglung-in-politischen-sitzungen-915002846-22550.html?rubrik=915000030
2022/0091 Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Strauß stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Neuen Änderungen der Nutzungssatzung vor. Während der Sitzung wird der Kriterienkatalog der Stadt Sehnde als Tischvorlage verteilt.

 

Frau Strauß erläutert, dass der Grund für die Änderungen unter anderem ein Gerichtsverfahren im letzten Jahr sei, wo der Kitaverwaltung nahegelegt wurde, die Nutzungssatzung bezüglich des Vergabeverfahrens anzupassen. Das Gericht hat den Hinweis gegeben, dass wir keine Frist für die Anträge haben. Daher soll die Frist für die Kindergärten und Krippen auf den 31.01. und für die Hort auf dem 31.12. gelegt werden. Um bei der ,,ersten“ Vergaberunde berücksichtigt zu werden und somit die Größtmögliche Chance auf ihren Wunschplatz zu haben, müssten die Eltern diese Frist einhalten.

 

Es kommt eine Diskussion auf, bezüglich der Flexikinder für die Anmeldefrist der Horte. Da die Anmeldefrist vor dem Datum der Entscheidung für oder gegen die Einschulung (01.05.) liegt.

 

Frau Strauß rde gerne noch einen Punkt mit in die Satzung aufnehmen, der noch nicht im Entwurf eingepflegt wurde. Der die Eltern darauf hinweist, dass sie verpflichtet sind Änderungen zwischen Antragsstellung und Antragsfrist, die Einfluss haben auf die Punktvergabe uns mitzuteilen. Dieses steht bereits auch schon in der von uns versendeten Eingangsbestätigung.

 

Es kommen einige Nachfragen bezüglich des Ausschlussverfahrens (§7 und §8) wie ein Ausschluss seitens der Verwaltung aussieht, wie das Vorgehen ist und wie ein Ausschluss vollzogen wird. Frau Strauß erläutert dies sachlich.

 


Es wird der Vorschlag gemacht, dass in § 7 Punkt 3 nicht Kita Jahr geschrieben wird, sondern das Wort ,,Kindertagesstätten Jahr“.

Des Weiteren wird in §5 Punkt 3 der 2. Satz gestrichen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:
a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Neufassung der „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)“ zum 01.04.2022 .

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en