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Auszug - Grünflächenpflege 2022 im Ortsteil Rethmar  

Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Einleitung von Ortsbürgermeister Jäntsch trägt Ortsratsmitglied Klaus-Walter Digwa die Stellungnahme der SPD Ortsratsfraktion Rethmar zur Grünflächenpflege bzw. zum Grünflächenkataster vor. Er weist darauf hin, dass der Ortsrat mit dem jetzigen Zustand einiger Flächen sehr unzufrieden ist. Die Ortsratsmitglieder sind von den Anwohnern zuerst angesprochen worden und mussten sich über den Zustand der Grünflächen viel Kritik von ihnen anhören.

 

Der Ortsrat tritt in die Diskussion.

 

Ortsratsmitglied Lüders bemängelt, dass im Jahr 2021 fast keine Mahd erfolgt ist. Außerdem weist sie darauf hin, dass die Grünflächen in den Seitenbereichen und den Parkbuchten breiter gemäht werden müssten.

 

Ortsratsmitglied Dr. Schönaich regt an, dass ein Landschaftsgärtner ein Konzept für die Grünfchen in Rethmar erarbeitet.

Ortsbürgermeister Jäntsch wird sich mit dem Landschaftsgärtner aus Rethmar in Verbindung setzen und um einen Vorschlag für eine naturnahe und ansprechbare Gestaltung der Fläche Gutsstr./Dorfstr. bitten.

 

Ortsratsmitglied Reinsch teilt mit, dass die Grünfläche an der Kirche in Rethmar, die Eigentum der Kirche ist, in der Vergangenheit von der Stadt gemäht wurde. Die Verwaltung wird gebeten zu klären, wer zukünftig für die Mahd der vorgenannten Fläche zuständig ist.  

 

 

Vorschläge des Ortsrates Rethmar zur Grünflächenpflege 2022 im Ortsteil Rethmar:

 

Grundsatz:

Der Ortsrat Rethmar begrüßt eine naturnähere Grünflächenpflege.

Die Funktion von Wegen, Plätzen und Flächen soll dabei ebenso erhalten bleiben, wie ein gutes Erscheinungsbild. 

 

Im Detail:

 

1. Entlang von Straßen und Wegen ist ein Streifen von ca. 1m Breite 8x/a zu mähen. Sichtachsen an Kreuzungen und Straßeneinmündungen sind freizuhalten.

Streifen bis zu 2 m Breite sind komplett zu mähen.

Straßenbegleitgrün ist nach Ende der Vegetationsperiode komplett zu mulchen.

 

2. Entwässerungsgräben sind freizuhalten, so dass die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist. Gräben entlang von Straßen und Wegen sind im oberen Bereich 8x/a zu mähen. Siehe Pkt. 1.

 

3. Spielplätze, Schützenplatz, Feuerwehrübungsplatz, Schulhof und Sportplatz sind gem. Grünflächenkataster zu mähen.

 

4. Im Rentnerpark sind die Zuwegungen zum Jugendtreff und zu den Fahrradständern  8 x/a zu mähen. Die Restfläche soll 2 x/a gemulcht werden. 

 

5. Der Mehrgenerationenplatz Triftstraße soll 1-2 x /a gemulcht werden.

 

6. Definierte Ausgleichsflächen sind 1-2x /a zu mähen bzw. zu mulchen. Sind Fußwege in den Ausgleichsflächen vorhanden, sind diese beidseitig ca. 1m breit 8 x/a zu mähen. (Siehe auch Pkt.1).

 

7. Die abgegrenzte Fläche Gutsstraße / Dorfstraße ist in Absprache mit dem Ortsrat naturnah zu gestalten.

 

Gehölzpflege:

 

8. Alle Wege, Straßen und Plätze sind zu den Verkehrsflächen hin freizuhalten, besonders auch die Wege zum Mittellandkanal und den Löschwasserentnahmestellen. Alle weiteren Gehölze sollen gem. Pflegeplan unterhalten werden.

 

9. Stark wachsende Gehölze, insbesondere der Brombeerbewuchs sind mind. 1-2 x /a auf allen Flächen zu beseitigen.

 

10. Alle Pflegemaßnahmen (Mahd und Gehölzpflege) sind zu dokumentieren und dem Ortsrat jährlich zum 01. Dezember vorzulegen.

 

Ortsbürgermeister Jäntsch vereinbart mit dem Leiter des Baubetriebshofes Herrn Bartelt einen Termin vor Ort und erklärt ihm, was der Ortsrat sich mit den vorgenannten Punkten vorgestellt hat.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en