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Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  

Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 10
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen und Zuhörer*innen nach der 2G-Regel statt. Bitte bringen Sie einen Nachweis mit, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
2021/0022 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bendix erläutert ausführlich anhand einer Power-Point-Präsentation die Jahresrechnung der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2017. Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

   Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.093.113,88 wird gem.    § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.979.813,73 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en