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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung gem. § 43 i.V. mit § 60 NKomVG eines neuen Ratsmitgliedes
Bürgermeister Kruse weist Frau Gurkasch gemäß § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. |