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Auszug - Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen 1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten 2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes 3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten 4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen   

Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 26.1
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten auf dem Schulgelände und in der Mensa einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen.
2021/0992-1 Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen
1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten
2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes
3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten
4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten
und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0992
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus resultierenden Planungen wird als Grundlager die 2022 geplante Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter umen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)

werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unterumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):

Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen r die Gemeinschaftsanlagen und Installation von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

4. Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation einbeziehen.

 

5. Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen. Herstellung eines weiteren Friedhofseingangs im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen.

 

6. Sargwahlgräber (SWG)

r Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre

- Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne

- Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

- Größen: 0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m,

0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m

-  bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m:

Stele optional, keine Einfassung

bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m:

Stele und Stein optional, keine Einfassung

-  Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten

 

7. Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die geplante Gebührenkalkulation aufnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en