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Auszug - 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben - Feststellungsbeschluss
G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2021/0996 zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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