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Auszug - 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen hier: - Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Ortslage Dolgen“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in vier Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Abstimmungsergebnis:
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