Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
Beschluss:
Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 102/197 der Flur 3 als Teilfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“ in Sehnde, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 65 m², derzeitig Verkehrsfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“ sowie das Flurstück 219/4 der Flur 13 als Teilfläche der Straße „Nordstraße“ in Sehnde, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 35 m², derzeit Verkehrsfläche der Straße „Nordstraße“ (Stichweg zur Mittelstraße) gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
30 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |