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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitglieds des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere dienste gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsichen Kommunalverfassungsgesetzes
Die Vorsitzende weist das neue zugewählte Mitglied des Fachausschusses, Herrn Mathias Götting, nach §54 Abs.3 i.V.m. §43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die nach den §§40,41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Danach verpflichtet sich Herr Götting nach §60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
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