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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen des Rates an die Verwaltung  

Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:25 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten auch am Sitzplatz einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
 
Wortprotokoll

rgermeister Kruse trägt die Antworten zu schriftlich gestellten Anfragen des Herrn Wolfgang Ostermeyer zum steuerlichen Querverbund vor. Die Fragen wurden zwischenzeitlich schriftlich beantwortet.

 

Wolfgang Ostermeyer

 

- Warum wurde im Bereich des Erweiterungsbaus der Grundschule Höver für die Feuerwehrumfahrung die vorhandene Schotterbefestigung durch eine Rasengittersteinbefestigung ersetzt?

 

* Von der Bauaufsicht wurde diese Maßnahme zum Zeitpunkt der Bauabnahme gefordert.

 

- Warum wurde die Maßnahme nicht von vornherein so ausgeführt?

 

* Die Herstellungskosten sollten im Rahmen der Baukostengrenze so gering wie möglich gehalten werden. Die Kostengünstigere Schotterbefestigung wurde im Baugenehmigungsantrag beantragt und ausgeführt. Die Forderungen der Bauaufsicht sind nachträglich ergangen.

 

- Welche Kosten sind durch diese Maßnahmen entstanden?

 

* Für das Verlegen der Rasengittersteine sind Kosten in Höhe von 32.000,00 € entstanden. Die Kosten für den Oberflächenaufbau betragen 8.000,00 €. Die Kosten werden aus der Mnahme Grundschule Höver, Erweiterung zur Ganztagsschule, beglichen.

 

- Wird die Flächenversiegelung kompensiert?

 

* Es sind keine Kompensationsmaßnahmen notwendig.

 

 

Herr Hoffmann

 

- Laut Zeitungsbericht kontrolliert die Stadt Sehnde jetzt auch Fahrradfahrer. Bisher war der Rat nur darüber informiert, dass die Stadt Sehnde die Zuständigkeit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen hat. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt doch der Polizei.

 

-Seit wann ist die Stadt auch für die Überwachung des Fahrradverkehrs zuständig?

 

* Die Stadt Sehnde ist grundsätzlich Zuständig, wenn ein Verstoß nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt. Eine Ahndung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

- Welche Rechtsgrundlage gibt es hierzu?

 

* Die Straßenverkehrsordnung und das Nieders. Polizei und Ordnungsbehördengesetz. Aufgabenschwerpunkt des Verkehrsaußendienstes ist die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und im fließenden Verkehr.

Der Ordnungsdienst ist im Bereich der Gefahrenabwehr nach dem Nieders. Polizei und Ordnungsbehördengesetz tätig. Zu diesen Aufgaben gehört die Verhinderung und Beseitigung von Gefahren im Sinne dieses Gesetzes. Für die Gefahrenabwehr sind sowohl die Polizei als auch die Stadt Sehnde zuständig. Es besteht eine Vorrangzuständigkeit der Stadt Sehnde gegenüber der Polizei. Zu den Gefahren im Sinne des Gesetztes zählen neben Verstößen gegen geltendes Recht unter anderem auch Gefahren gegen die Gesundheit von Personen, verbotswidriges fahren mit Fahrrädern in Fußngerzonen oder auf Gehwegen bzw. die Nutzung von Mobiltelefonen.

 

Der Ordnungsaußendienst hat die Aufgabe festgestellte Gefahrensachverhalte zu beenden und eine Fortsetzung zu verhindern. Dieses geschieht durch die Aufforderung

das verbotswidrige Fahren zu beenden, abzusteigen und ein weiterfahren zu unterlassen.

Es steht im Ermessen des Ordnungsaußendienstes, ob nehmen der Maßnahme der Gefahrenabwehr ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.

 

- Warum wurde der Rat bisher nicht informiert?

 

* Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Es ist die Zuständigkeit des Bürgermeisters gegeben.

 

- Ist zusätzliches Personal nötig?

 

* Es ist kein zusätzliches Personal nötig. Die Aufgaben werden im Rahmen der Verkehrsüberwachung mit übernommen.

 

- Wie sollen die Fahrradfahrer, die Ordnungswidrigkeiten begehen, kontrolliert werden?

 

* Bei der Verkehrsüberwachung sind Verwaltungsvollzugsbeamte nach der Verwaltungsvollzugsverordnung von der Stadt Sehnde bestellt. Es bestehen hierdurch Befugnisse, die auch die Polizei hat. Es bestehen Befugnisse in Anhalterechten, in einer Identitätsfeststellung, im Recht auf festhalten und anhalten und Prüfungsrecht von Berechtigungsscheinen.

 

- Wie werden Verstöße geahndet?

 

* Nach dem Bußgeldkatalog entsprechend.

 

 

Frau Schärling

 

- In Höver möchten die Eltern, dass ihre Kinder den Schulweg allein gehen. Im Ortsrat wurde beantragt auf den Gehwegen Markierungen aufzutragen, damit die Kinder wissen, wo sie langgehen sollen. Gibt es hierzu einen neuen Sachstand?

 

* Die Verwaltung wird einen Vorschlag demnächst im Ortsrat vorstellen.

 

 

Herr Fischer

 

- Wird an der Informationsveranstaltung zum Gewerbegebiet Sehnde-Ost ein Vertreter der Fa. Delticom anwesend sein um die Fragen zu beantworten?

 

* Vertreter der Fa. erhalten eine Einladung zu der Veranstaltung.

 

 

Herr Bernd Ostermeyer

 

- Wird die Beschlussvorlage Gewerbegebiet Sehnde-Ost in der nächsten Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt auf die Tagesordnung gesetzt?

 

* Der Fachausschuss hat die Beschlussvorlage beraten. Der ordnungsgemäße Ablauf ist somit erfüllt. Es bedarf daher zwingend keiner weiter Beratung im Fachausschuss. Die Beschlussvorlage kann daher vom Verwaltungsausschuss und dem Rat behandelt werden.

 

 

- Bei der Ortsbegehung des Ortsrates Höver wird Herr Engelhardt und Herr Jahnke nicht zur Verfügung stehen. Schäden sollen an die Verwaltung gemeldet werden.

Warum stehen die Herren Engelhardt und Jahnke nicht zur Verfügung?

Wird eine Prioritätenliste erstellt?

 

* Schäden können jederzeit von den Mitgliedern des Ortsrates über das Beschwerdemanagement oder per Mail an die Verwaltung gemeldet werden.

Aus Kapazitätsgründen können die Herren nicht an den Ortsbegehungen teilnehmen.