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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung  

Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

a)      Ortsbürgermeister Helmut Süß teilt Folgendes mit:

 

Die Parkflächenmarkierungen im Wohngebiet Rothbusch / Weißdornbusch sind weitestgehend aufgebracht. Lediglich die angeschrägten Parkflächen nähe dem Wendehammer kommen später hinzu, wenn die Pflanzbeete im dortigen Bereich abschließend angepasst sind.

 

Nach den gegenwärtigen Stand der Dinge findet der diesjährige Volkstrauertag wie folgt statt:

10.00 Uhr Kranzniederlegung Kl. Lobke mit Totengedenken

10.15 Uhr Kranzniederlegung Gretenberg mit Totengedenken

11.00 Uhr Gottesdienst und Festakt in der / an der Kreuzkirche mit anschließender  Kranzniederlegung und mit Totengedenken

12.00 Uhr Treffen vor der Friedhofskapelle mir den Abordnungen der Vereine und Verbände. Kranzniederlegung am Ehrenmal mit Totengedenken und Singen der Nationalhymne.

 

Am 29.10.2020 um 19.30 findet eine Mitgliederversammlung des Fördervereins der freiwilligen Feuerwehr Sehnde in der Veranstaltungshalle der Fa. Plate statt.

 

 

b)      Mitteilungen der Verwaltung:

 

Herr Kraft möchte, dass Sie über folgende 2 Anschreiben informiert werden:

 

Am 13.10.2020 ist ein Anschreiben an alle Eigentümer erfolgt, die Bäume und Sträucher auf dem Räumstreifen an der Nordseite des Grabens Adolf-Kolping-Straße 14-56 angepflanzt haben. Im Jahr 2000 wurde von der Stadt mit den o. g. Eigentümern eine Vereinbarung getroffen, den Streifen zu nutzen. Auch Anpflanzungen von Sträuchern wurden gestattet, in Form einer Vereinbarung.

Dies hat dazu geführt, dass viele Anpflanzungen seitdem 4-6m hoch geworden sind. In den vergangenen Jahren gab es dadurch wiederholt Beschwerden von Anliegern, dass die Entwässerung von den Grundstücken in diesen Graben nicht funktioniert, da die Zuläufe dicht waren. Die Verstopfungen mussten aufwändig behoben werden.

Einige Anlieger haben keine Bäume oder Sträucher gepflanzt. In den vergangenen Jahren wurden vereinzelt Eigentümer von der Stadt aufgefordert, die Anpflanzungen zu entfernen-nur teilweise wurde das ausgeführt.

Wegen der Anpflanzungen kann seit Jahren die Böschung nicht mehr maschinell gemäht werden, stattdessen wird der Graben aufwändig von Hand gemäht. Nur den Streifen zwischen Grundstücksgrenzen und Böschung mähen die Anlieger seitdem selber.

Maschinell kann nur gemäht werden, wenn alle Sträucher und Bäume entfernt werden. Im Anschreiben steht dazu die Erläuterung: „Nach der Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung in der z.Zt. gültigen Fassung v. 17.12.2013 muss ab oberer Böschungskante ein 4 m breiter Streifen für Arbeitsgeräte befahrbar sein. ………….Ich habe Sie daher gemäß § 8 der o. g Verordnung aufzufordern, den Strauch entsprechend aus der Grabenparzelle zu entfernen und zu entsorgen.“

Anmerkung: Der Ortsrat hat hierüber seinen Unmut kundgetan und um eine Besichtigung vor Ort gebeten sowie um Übersendung der damaligen Vereinbarung.

 

 

Am 15.10.2020 wurden alle Eigentümer*innen in der Vorsteher-Rust-Straße angeschrieben, die vor ihren Grundstücken eine städtische Fläche nutzen.

Die Vereinbarungen wurden 1988 (z.T. früher oder später) mit den Eigentümer*innen schriftlich getroffen. Für die Flächen vor den Häusern Vorsteher-Rust-Straße 20-36 war eine einmalige Zahlung von 100,-DM zu zahlen. Berechnet wurde pro Grundstück 5,-DM jährlich. Das bedeutet, im Jahr 2008 war diese Summe abgegolten.

Fakt ist: die Flächen vor den o.g. Grundstücken sind nach wie vor Eigentum der Stadt Sehnde.

Deshalb werden die Eigentümer*innen jetzt aufgefordert, sich bis zum 16.11.2020 für eine der nachstehend aufgeführten Lösung zu entscheiden:

  1. Die städtische Fläche erwerben
  2. Selber kündigen und auf eigene Kosten zurückbauen
  3. Die Vereinbarung mit aktuellen Konditionen erneuern.

Anmerkung: Der Ortsrat sieht das Verfahren als sehr kritisch an und hat ebenfalls um Übersendung der damaligen Vereinbarung gebeten und möchte über das weitere Vorgehen und die Ergebnisse informiert werden.

 

Innovationsprojekt Tempo 30 der Region Hannover

Die Region Hannover als Straßenbaulastträgerin für die Kreisstraßen möchte im Rahmen eines regionsweiten Verkehrsversuches Tempo 30 auf Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen als Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Immissionsschutz erproben. Dieser zunächst auf drei Jahre angelegte Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet.

Die Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Sehnde weisen unterschiedliche Eignungskriterien (z.B. hinsichtlich Lärm, Verkehrsmengen oder Unfallzahlen) für das Innovationsprojekt Tempo 30 der Region Hannover auf. Die Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen werden daher einer der nachfolgend genannten drei Prioritäten zugeordnet.

Der Rat der Stadt Sehnde hat der Meldung der nachstehenden Streckenabschnitte der Kreisstraßen für das Innovationsprojekt Tempo 30 in seiner Sitzung am 24.09.2020 zugestimmt. Die abschließende Auswahl der Streckenabschnitte für den Verkehrsversuch obliegt der Region Hannover. Die Untere Verkehrsbehörde wird die erforderliche Beschilderung anordnen.

Priorität 1:

Maßnahmenvorschläge entsprechend Maßnahmenkonzept des verabschiedeten Lärmaktionsplanes der Stadt Sehnde (Beschlussfassung 18.06.2020).

K 142 Höver, Hannoversche Straße

K 147 Müllingen, Müllinger Straße

K 148 Wassel, Rethener Straße

Priorität 2:

Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen mit einer geschätzten Verkehrsmenge DTV >2.500 Kfz und innerörtlichem Charakter.

K 140 Höver, Bilmer Straße

K 140 Bilm, Freien Straße

K 167 Bolzum, Marktstraße

Priorität 3:

Alle übrigen Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen im Stadtgebiet außer K140 OD Ilten.

K 136 Dolgen, Ost-West-Straße, Haimarer Straße

K 136 Evern, Alte Heerstraße

K 136 Haimar, Dolgener Straße

K 137 Haimar, Harber Straße

K 138 Gretenberg, Im Dorfe

K 139 Ilten, Hindenburgstraße

K 143 Bilm, Reuteranger

K 143 Wassel, Stadtweg

Die Meldung der o.g. Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen ist am 25.09.2020 fristgerecht bei der Region Hannover, Team Infrastruktur Straße durch die Verwaltung erfolgt.

 

Die Gewerkschaft ver.di hat für Mittwoch, 21.10.2020 zu einem eintägigen Warnstreik in Sehnde aufgerufen. Unter anderem sind in Sehnde die Kindertagesstätten Sehnde-West (Wilhelm-Henze-Weg) und Sehnde Südtorfeld geschlossen.

In Sehnde ist in der Einrichtung Ladeholz eine eingeschränkte Betreuung von 7:00 bis 17:00 Uhr und in der Marggrafstraße von 8:00 bis 16:00 Uhr möglich.

Die Eltern werden durch Aushänge in den Einrichtungen über die angekündigte Streikmaßnahme informiert.

Aufgrund des Warnstreiks kann sich ein eingeschränkter Dienstbetrieb im Rathaus ergeben, welcher allerdings noch nicht ersichtlich ist.