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Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung  

Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 23:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gutshof Rethmar
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
 
Wortprotokoll

a)      Ortsbürgermeister Matthias Jäntsch teilt Folgendes mit:

 

1.

Am 06. Juli 2020 nahm ich an einem Treffen mit Vertretern der Stadtverwaltung und der Region Hannover auf der Baustelle Vorwerks Garten teil. Thema war der dort gefundene Findling. Die Region Hannover hat Anfang September die Bergung des Findlings ausgeschrieben.

 

2.

Zum „Thema Findling“ gab es auch mehrere Telefongespräche im Juli und September mit Herrn v. Wackerbarth.
 

3.

Am 05. August wurden dem Ortsrat von Herrn Engelhardt, Stadt Sehnde und Herrn Köhler, IPP die Baumaßnahmen Osterkamp / Schulkoppel und Vorwerks Garten jeweils vor Ort vorgestellt.

 

4.

Am 08. September wurden dem Ortsrat rechtliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes in Rethmar von der Stadtverwaltung vorgestellt.

 

5.

Am 19. September besuchte ich auf Einladung der ev. Kirchengemeinde den Einführungsgottesdienst für Frau Dr. Schnelle.

 

6.

Am 25. September konnte ich gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Fördervereins der Grundschule, die vom Ortsrat und Förderverein gemeinsam finanzierten Kapplasteine in der Grundschule übergeben. 

 

7.

Die Feierstunde zum Volkstrauertag beginnt am 15. November um 11:00 Uhr mit dem Gottesdienst.

 

8.

Der Zustand des Verbindungsweges nach Klein Lobke war mehrfach Thema in Gesprächen und E- Mails mit Bürgermeister Kruse.

 

9.

Zum Thema Verbindungsweg gab es auch mehrere Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern, die mit dem derzeitigen Zustand nicht zufrieden sind.

 

10.

Am 06. September wurden Bedenken gegen den ursprünglichen Standort des Bücherschranks von Seiten des Betreibers der Flüchtlingsunterkunft geäußert.

Der ursprüngliche Standort ist auf dem Gelände des Bundessortenamtes (nordöstlich gegenüber der Avacon-Station).

Ein alternativer Standort wäre auf dem Gelände der Kirchengemeinde möglich.

Nach Rücksprache mit Bürgermeister Kruse soll der Ortsrat in seiner nächsten Sitzung den Standort festlegen.

 

 

b)      Mitteilungen der Verwaltung:

 

Die Regenwasserabläufe in Rethmar werden in der Regel wöchentlich in den Kreuzungsbereichen geprüft und zusätzlich nach Bedarf bei starken Regen- und Gewitterschauern oder bei Meldungen von verstopften Regenwasserabläufe. 1x jährlich Mitte November werden alle Regenwasserabläufe im gesamten Stadtgebiet Sehnde gereinigt.

 

Der abgängige Baum am Rodelberg am Eltzweg wird vorrausichtlich im Herbst 2020 oder Frühjahr 2021 ersetzt. Der Baum war noch in Fertigstellungspflege, d.h. die ausführende Firma muss Ersatz pflanzen.

 

Das Schild mit Betonsockel auf der Grünfläche der Bundesstraßenverwaltung südlich der Hauptstraße wurde von der Werkstatt ohne Genehmigung errichtet. Der Grünstreifen gehört zur Straße und ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sobald sich der Straßenbaulastträger meldet, wird ggf. die Bauaufsicht eingeschaltet und der Ortsrat informiert. Das zweite Schild (ohne Betonsockel) und die Fahnenmasten stehen auf dem Grundstück der Werkstatt an der Grenze (Grenzbebauung). Für die Aufstellung dieses Schildes liegt hier auch keine Genehmigung vor. Das wurde an die Bauaufsicht abgegeben.

 

Der Hinweis, den ruhenden Verkehr auf der südlichen Seite der Hauptstraße hinter dem Blumenladen und im Bereich der Bushaltestelle zu überwachen, wird in die Gesamtplanung der Überwachung des ruhenden Verkehrs mitaufgenommen.

 

Der Austausch der Feuerwehrtore am FWG Rethmar Altbau West wurde beauftragt.

 

Sachstand Sanierung Sanitäranlage, Anbau Umkleide/Sanitär Turnhalle Rethmar:

Die Baugenehmigung für die Erweiterung an der Sporthalle in Rethmar liegt vor. Der Architekt bereitet die Ausschreibung vor. Eine Ausschreibung darf erst nach Genehmigung der Fördermittel stattfinden.

 

Sachstand Jungen – und Mädchentoiletten Grundschule Rethmar:

Die Asbestuntersuchung hat ergeben, dass dort keine Asbestsanierung erforderlich ist. Für den Austausch der Objekten sowie Wasserhähnen und Spülvorrichtungen findet sich kein Auftragnehmer. Daher wurde hierzu mit einem Architekten gesprochen, der nun ein Angebot abgeben wird.

 

Innovationsprojekt Tempo 30 der Region Hannover:

Die Region Hannover als Straßenbaulastträgerin für die Kreisstraßen möchte im Rahmen eines regionsweiten Verkehrsversuches Tempo 30 auf Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen als Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Immissionsschutz erproben. Dieser zunächst auf drei Jahre angelegte Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet.

Die Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Sehnde weisen unterschiedliche Eignungskriterien (z.B. hinsichtlich Lärm, Verkehrsmengen oder Unfallzahlen) für das Innovationsprojekt Tempo 30 der Region Hannover auf. Die Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen werden daher einer der nachfolgend genannten drei Prioritäten zugeordnet.

Der Rat der Stadt Sehnde hat der Meldung der nachstehenden Streckenabschnitte der Kreisstraßen für das Innovationsprojekt Tempo 30 in seiner Sitzung am 24.09.2020 zugestimmt. Die abschließende Auswahl der Streckenabschnitte für den Verkehrsversuch obliegt der Region Hannover. Die Untere Verkehrsbehörde wird die erforderliche Beschilderung anordnen.

Priorität 1:

Maßnahmenvorschläge entsprechend Maßnahmenkonzept des verabschiedeten Lärmaktionsplanes der Stadt Sehnde (Beschlussfassung 18.06.2020).

K 142 Höver, Hannoversche Straße

K 147 Müllingen, Müllinger Straße

K 148 Wassel, Rethener Straße

Priorität 2:

Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen mit einer geschätzten Verkehrsmenge DTV >2.500 Kfz und innerörtlichem Charakter.

K 140 Höver, Bilmer Straße

K 140 Bilm, Freien Straße

K 167 Bolzum, Marktstraße

Priorität 3:

Alle übrigen Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen im Stadtgebiet außer K140 OD Ilten.

K 136 Dolgen, Ost-West-Straße, Haimarer Straße

K 136 Evern, Alte Heerstraße

K 136 Haimar, Dolgener Straße

K 137 Haimar, Harber Straße

K 138 Gretenberg, Im Dorfe

K 139 Ilten, Hindenburgstraße

K 143 Bilm, Reuteranger

K 143 Wassel, Stadtweg

Die Meldung der o.g. Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen ist am 25.09.2020 fristgerecht bei der Region Hannover, Team Infrastruktur Straße durch die Verwaltung erfolgt.

 

Die Gewerkschaft ver.di hat für Donnerstag, 15.10.2020 zu einem eintägigen Warnstreik in Sehnde aufgerufen. Die Kindertagesstätten in Sehnde Ladeholzstraße, Sehnde-West (Wilhelm-Henze-Weg), Sehnde Südtorfeld, Bolzum, Müllingen und Höver sind geschlossen.

In verschiedenen Einrichtungen ist eine eingeschränkte Betreuung möglich, für Rethmar in der Uhrzeit von 7:00 bis 15:00 Uhr.

Die Eltern werden durch Aushänge in den Einrichtungen über die angekündigte Streikmaßnahme informiert.

Aufgrund des Warnstreiks kann sich ein eingeschränkter Dienstbetrieb im Rathaus ergeben, welcher allerdings noch nicht ersichtlich ist. Die Stadt Sehnde bittet im Verständnis.

 

Die Klärung, ob im westlichen Auslauf Donau an der Seufzerallee (vor Gutsstraße) eine Auskolkung angelegt werden kann, ist weiterhin in Bearbeitung.

 

Von der Üstra liegt zur Machbarkeitsanfrage, ob ein Fahrkartenautomat an der Bushaltestelle Triftstraße im Rahmen des barrierefreien Umbaus aufgestellt werden kann, noch keine Antwort vor.

 

Zur Anfrage, was mit dem Lichtraumprofil von 4,50 m bei den Stileichen in der Seufzerallee gemeint ist, hat der Fachdienst mitgeteilt:

Es kann verlangt werden, dass der Bewuchs abgeschnitten wird, wenn das Grundstück dadurch beeinträchtigt wird. Bewuchs der nicht im Lichtraumprofil hängt, sondern über 4,50 m wächst, das darf - wenn es nicht eine Laterne verdeckt oder Ähnliches. Das Lichtraumprofil bezieht sich nur auf Straßen und Gehwege bzw. öffentliche Verkehrsflächen.

Die Pflicht zum Freischneiden des Luftraums über den Straßen folgt daraus, dass nach § 32 Abs.1 Nr. 2 StVZO im Straßenverkehr Fahrzeuge bis zu 4 m Höhe zugelassen sind und diesen Fahrzeugen folglich ein gefahrloses Befahren der Straßen ermöglicht werden muss. Dabei entspricht die öffentlich - rechtliche gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Verkehrssicherheit inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Diese umfasst neben den notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Straßenbenutzer hinreichend sicheren Straßenzustands auch die Freihaltung des Luftraums über der Straße von hereinragenden Ästen

Der Überhang ist im BGB bzw. Nachbarrechtsgesetz geregelt.